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Gemeinderat fasst Satzungebeschluss für den Bebauungsplan Spannstatt/Hochberg

Der Gemeinderat hat sich erneut mit dem Bebauungsplan Spannstatt/Hochberg beschäftigt. Zu wesentlichen Änderungen kam es nicht, doch die Vorgaben im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz sorgten für Diskussion.

Schenkenzell. Der Gemeinderat befasste sich mit den Anregungen und Bedenken, die die Träger öffentlicher Belange zu dem Bebauungsplan eingereicht hatten. "Aus der Öffentlichkeit gab es keine Stellungnahmen", erklärte Bürgermeister Bernd Heinzelmann zu diesem Tagespunkt einleitend.

Joschka Joos vom Planungsbüro Gfrörer ging auf die Stellungnahmen ein, die für den Bebauungsplan allesamt keine nennenswerten Auswirkungen hatten. Viele Punkte, wie etwa die Trinkwasserversorgung sowie das Einplanen von Trassen für Leitungen der Telekom in Straßen und Gehwegen seien erst über den Erschließungsplan beziehungsweise des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln.

Diskussionen gab es dann um den hinteren Bereich des Bebauungsplan-Gebiets, der in der HQ-100-Zone liegt, und für den deshalb besondere Auflagen gelten. Vom Landratsamt Rottweil hatte es aber bereits bei einer Besprechung im Mai das Okay für den Bebauungsplan gegeben, sofern die Gemeinde an anderer Stelle Hochwasserschutzmaßnahmen verwirklicht, erinnerte Joos.

Wenn allerdings kein alter Bebauungsplan existieren würde, dürfte dort heute nicht gebaut werden, bestätigte Heinzelmann auf Nachfrage aus dem Rat.

Es sei, so Heinzelmann, beispielsweise möglich, in der Reinerzau eine Hochwasserschutzmaßnahme durchzuführen, die für das Gebiet in Spannstatt angerechnet werden könne. "Und das Wasser weiß bei Hochwasser dann, dass es da nicht mehr hinfließen darf?", drückte Werner Kaufmann seine Skepsis an der Sinnhaftigkeit dieser Regelungen aus.

"Ich find’s eine Unverschämtheit", regte er sich auf: "Das ist doch eine Bevormundung des Bürgers. Wenn einer weiß, dass dort ein HQ-100-Gebiet ist und er trotzdem bauen will, ist das doch seine Sache", meinte er. "Wenn an einer Stelle gebaut wird, wirkt sich das woanders, beispielsweise auf die Anrainer, aus", erklärte Heinzelmann.

Für Kaufmann ist der Hochwasserschutz nicht zu Ende gedacht: "Wenn wir ein Mauerwerk erstellen wie in Schiltach, dann säuft halt Wolfach ab. Wenn Wolfach auch eine Mauer baut, säuft Haslach ab. Wir halten das Wasser nicht auf, irgendwo geht es hin", bekräftigte er. Dafür hatte Heinzelmann Verständnis: "Es wundert mich auch, dass man da nicht den kompletten Oberlauf der Kinzig betrachtet. Jede Kommune macht ihren eigenen Hochwasserschutz." Das sei so aber vom Regierungspräsidium mitgetragen.

" Diese HQ-100-Flächen machen uns viele Flächen kaputt. Das sind unsere Talflächen, die wir noch bebauen könnten – und das ist so nicht mehr möglich", meinte Brigitte Sum. "Das sind Sachen, die uns als Kommunen das Leben schwer machen", ärgerte sie sich. Das bestätigte Heinzelmann. "Das trifft jeden, der an einem Gewässer liegt. Damit müssen wir umgehen, das macht es nicht einfacher", schloss Heinzelmann die Diskussion und kehrte zum Bebauungsplan zurück. "Wir haben jetzt die Voraussetzungen geschaffen, der Bauantrag der Spittelbau GmbH für den vorderen Teil kann kommen und ist wohl auch in Arbeit", sagte er.

Die Gemeinderäte fassten den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Spannstatt/Hochstraße und die örtlichen Bauvorschriften einstimmig.