Im Schenkenzeller Rathaus gibt es jetzt in jeder zweiten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats eine Bürgerfragestunde. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinderat stimmt für die Einführung einer Frageviertelstunde bei den Sitzungen

Der Gemeinderat hat seine Geschäftsordnung angepasst. Ab sofort wird jede zweite öffentliche Sitzung durch den Tagesordnungspunkt "Bürgerfragestunde" eröffnet.

Schenkenzell. Treffender ausgedrückt handelt es sich dabei um eine "Frageviertelstunde". Denn die Zeit, in der Bürger dem Gemeinderat Fragen stellen dürfen, soll 15 Minuten nicht überschreiten, wie Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger in der jüngsten Ratssitzung erläuterte. Mit der Einführung soll eine breite politische Beteiligung der Bürgerschaft erreicht werden.

Die Änderung ist in Paragraf 26 der Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt. Demzufolge findet die Frageviertelstunde in der Regel zu Beginn jeder zweiten öffentlichen Sitzung statt, erstmals am 21. März dieses Jahres.

Jeder Frageberechtigte darf maximal zu zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Sie müssen kurz gefasst sein und sollen nicht länger als jeweils drei Minuten dauern. Kann der Vorsitzende (Bürgermeister) zu einer Frage nicht sofort Stellung nehmen, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde abgegeben.

Weshalb es nicht in jeder öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde gibt, wie es beispielsweise viele andere Kommunen praktizieren, erklärte Duttlinger auf Anfrage so: "Wir wollen das jetzt mal schrittweise ausprobieren. Die Mustersatzung des Gemeindetags sieht das einmal im Quartal vor." Die Begrenzung auf 15 Minuten solle verhindern, dass wie unter Thomas Schenk, Vorgänger von Bürgermeister Bernd Heinzelmann, die Fragestunde von Bürgern nicht wörtlich ausgenutzt und die Sitzung unnötig in die Länge gezogen wird.

Übrigens: In der Ära Schenk tauchte eine Bürgerfragestunde nur dann auf der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung auf, wenn dies von Bürgern im Vorfeld auf dem Rathaus angefordert wurde. Dies war allerdings nur selten der Fall. Sofern Einwohner die Ratssitzung besuchten und drängende Fragen zu einem Thema stellen wollten, gewährte dies Schenk im Einzelfall und in Abstimmung mit den Ratsmitgliedern.

Eine weitere Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Schenkenzell betrifft den Paragrafen elf "Einberufung". Bisher hatte der Bürgermeister das Ratsgremium zu Sitzungen schriftlich mit einer Frist von fünf Tagen vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Diese Regelung hat der Landtag im Jahre 2015 auf sieben Tage erhöht und wird nun auch in Schenkenzell so gehandhabt. Die angepasste Geschäftsordnung befürwortete der Gemeinderat ohne Diskussion einstimmig, sie trat zum 1. März in Kraft.