Das Gastspiel eines Zirkus hatte jüngst in Frommern ein Nachspiel: Die Ortschaftsräte ärgerten sich über die zertrampelte Wiese und die Hinterlassenschaften von Kamelen & Co. Im Rathaus kennt man die Regeln für die Schausteller.
„Manege frei!“ Wenn der Zirkus in die Stadt kommt, freuen sich die Fans auf Akrobatik, Clownerien und spannende Dressuren. Doch bevor sich der Vorhang im Zelt heben kann, gibt es auch für die Zirkusfamilien einiges zu beachten.
Geeignete Flächen für das Gastspiel eines Zirkus gibt es teilweise in den Ortsteilen wie Frommern, erklärt Balingens Pressesprecher Dennis Schmidt. Vergeben werden die Plätze von den Ortsvorstehern, führt er aus.
Die Behörden kontrollieren
„In der Kernstadt sehen wir im Prinzip an städtischen Flächen nur das Messegelände als geeignet an“, so Schmidt. Teils würden aber auch private Flächen vermietet.
Ein solches Areal sollte idealerweise Anschlüsse für Wasser und Strom haben. Schmidt: „Auch Parkmöglichkeiten sollten passen.“
Werden städtische Flächen genutzt, ist das Liegenschaftsamt erste Anlaufstelle für einen Zirkus, erklärt Schmidt. „In den Stadtteilen nehmen die Ortsvorsteher diese Aufgabe wahr.“
Gegebenenfalls sei eine gaststättenrechtliche Erlaubnis einzuholen. Ein Zirkuszelt falle in die Kategorie „fliegende Bauten“ und müsse von der Baurechtsbehörde abgenommen werden. Diese Behörde und auch die Verkehrsbehörde würden die Stellplätze kontrollieren.
Dürfen Tiere gezeigt werden?
Dürfen in Balingen Tiere in einem Zirkus gezeigt werden? „Prinzipiell ja“, meint Schmidt. Grundsätzlich sei man seitens der Verwaltung bei städtischen Flächen in Bezug auf die Tierhaltung jedoch sehr sensibel. Auf Privatflächen liege dies nicht in der Hand der Stadt. Grundsätzlich gelte, dass bei Tierhaltung im Zirkus das Veterinäramt des Landratsamtes ins Spiel komme.
Mit gastierenden Zirkussen komme es immer wieder, aber nicht zwangsläufig zu kleineren Problemen oder Vorfällen wie in Frommern, weiß der Pressesprecher. „Ein massives Problem haben wir hier in Balingen aber nicht“, betont Schmidt.
Werden die Voraussetzungen am jeweiligen Stellplatz erfüllt, dann sei alles in Ordnung. Auch bei den gaststättenrechtlichen und baurechtlichen Bedingungen müsse alles passen.
Zirkusfans können sich freuen
Zum Schnäppchenpreis gibt es den Stellplatz auf dem Balinger Messegelände übrigens nicht. Zwischen 200 bis 500 Euro fallen für die Schausteller pro Aufführungstag an, sagt Schmidt. Geregelt sei dies in der Miet- und Benutzungsordnung der Stadt Balingen für das Messegelände. Auf anderen Flächen werde gegebenenfalls eine Kaution erhoben oder es greifen dort geltende Regelungen.
Zirkusfans können sich ganz übrigens auf den September freuen. Dann nämlich gastiert der Zirkus Charles Knie in der Eyachstadt.
Vier Tage lang werden die Artisten in Balingen sein, Premiere ist am Samstag, 30. August, um 16 Uhr. Insgesamt sechs Vorstellungen sind geplant.