Mit Metalldetektoren wird der Boden im Schwenninger Moos abgesucht, hier ein Symbolfoto. Foto: Walzberg/dpa

Schatzsucher sind unerlaubt mit Metallsonden im Schwenninger Moos unterwegs.

VS-Schwenningen - In den vergangenen Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass im Bereich Schwenninger Moos regelmäßig Sondengänger unterwegs sind.

In Naturschutzgebieten sei es generell nicht erlaubt, die offiziellen Wege zu verlassen. Außerdem sei es verboten, Bodenfunde ohne Genehmigung mitzunehmen, macht die Stadtverwaltung VS deutlich und zitiert einen Satz aus www.denkmalpflege-bw.de: "Sondengänger sind Personen, die Metalldetektoren (Metallsonden) einsetzen, um nach im Boden verborgenen Metallobjekten zu suchen und um diese zu bergen."

Sogar eine Straftat

Die Nutzung von Metallsonden mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken, sei in Baden-Württemberg generell nicht erlaubt. Bei der Nutzung handele es sich mindestens um eine Ordnungswidrigkeit. Im Bereich archäologischer Schutzgebiete handele es sich sogar um eine Straftat, erklärt die Stadtverwaltung weiter.

Besondere Regeln im Moos

In Naturschutzgebieten wie dem Moos seien immer besondere Regeln zu beachten. Die Regeln dienten der Erhaltung des Moores, zeigt die Stadt weiter auf. Neben dem Verlassen der Wege sei das Begehen des Schwenninger Moos auf der Suche nach besonderen Funden – ob mit Metalldetektoren oder ohne Geräte – nicht zulässig. Die Suche und Mitnahme von Bodenfunden ohne entsprechende Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege sei eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise Straftat. Denn das Moos sei nicht nur ein Naturschutzgebiet, sondern auch ein archäologisches Schutzgebiet. Es gehe darum, das Zerstören und die Mitnahme von (archäologischen) Funden zu verhindern und das Moor zu schützen sowie zu erhalten.

Polizei verständigen

Wer Sondengänger im Schwenninger Moos beobachtet, wird von der Stadt gebeten, die Polizei zu verständigen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit einer Geldbuße geahndet werden.