Der Schandfleck in der Villinger Färberstraße muss abgerissen werden. Das Regierungspräsidium hat die Abrissverfügung der Stadt bestätigt, gegen die die Eigentümer Einspruch eingelegt hatten. Trotzdem dürfte der Rückbau aus verschiedenen Gründen noch nicht so schnell kommen.
Nicht nur der ein oder andere Anlieger an der Ecke Färberstraße/Brunnenstraße dürfte diese Nachricht mit Erleichterung aufnehmen: Der seit Jahrzehnten leerstehende Schandfleck muss abgerissen werden. Das Regierungspräsidium hatte damit der Stadt Recht gegeben.
Der Verwaltung ist das Objekt schon länger ein Dorn im Auge. An exponierter Stelle sorgt das ehemalige Wohnhaus mit Gewerbefläche nicht gerade für eine einladende Stimmung – es stinkt, es gammelt vor sich hin und es könnte durchaus Gefahr drohen von dem Gebäude. Am Dach mussten bereits Absicherungen vorgenommen werden, um Passanten zu schützen.
Der massive Verfall des Gebäudes führte dazu, dass die Stadt im Oktober 2022 eine Abrissverfügung ausstellte. Zuvor hatte der Schandfleck den Eigentümer gewechselt, nachdem sich eine Erbengemeinschaft offenbar jahrelang nicht zum Verkauf durchringen konnte.
RP sieht Verfall des Gebäudes
Hoffnungen, dass mit dem Eigentümerwechsel die Situation vor Ort schnell verbessert wird, zerschlugen sich aber. Auch die Stadtverwaltung biss sich an den Gesprächen mit den neuen Verantwortlichen offenbar die Zähne aus, das deuten zumindest Stellungnahmen des zuständigen Amtes an. Da in der Folge nicht absehbar war, ob oder wann es zu einer Sanierung oder einem Rückbau kommt, hatte die Stadt die Abbruchverfügung erlassen.
Doch: Vorerst tat sich nichts. Die Eigentümer wehrten sich gegen die Entscheidung, legten Widerspruch ein. Über diesen entschied das Regierungspräsidium Freiburg (RP) und gab VS Recht. Das Gebäude muss abgerissen werden, die Anordnung der Stadt vom Oktober 2022 ist bestätigt worden. Dies erklärt RP-Sprecherin Heike Spannagel auf Anfrage unserer Redaktion. Eine Besichtigung des Gebäudes hätte bestätigt, „dass sich das über einen erheblichen Zeitraum ungenutzte Gebäude im Verfall befindet“.
Kein Sofortvollzug des Abrisses
Gleichzeitig hat das RP das Schwert der Verwaltung aber gestumpft. „Wir haben den von der Stadt angeordneten sofortigen Vollzug des Abbruchs sowie das in diesem Zusammenhang angedrohte Zwangsgeld aufgehoben“, so die Sprecherin. Dass sich an der Situation zeitnah was ändert, ist trotz der Anordnung deshalb nicht gesagt.
Spannagel begründet dies damit, dass der Sofortvollzug einer Abbruchanordnung in der Regel nur dann gerechtfertigt sei, wenn besondere Gründe, wie eine Gefahr für Leib und Leben, vorhanden sind. Nur dann sei es nicht vertretbar, „die abzubrechende Anlage auch nur vorübergehend bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Anordnung stehen zu lassen“. Ein solcher „besonderer Umstand“ liege bei dem Schandfleck in der Färberstraße nicht vor.
Archäologische Begleitung beim Rückbau
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum sich der Abriss ziehen könnte. Denn das RP hat die Maßnahme mit denkmalschutzrechtlichen Vorgaben verknüpft. So müsse der Abbruch laut Spannagel archäologisch begleitet werden, „um wertvolle kulturelle Überreste, die möglicherweise vorgefunden werden, zu sichern und zu dokumentieren“. Eine Tatsache, die sicherlich nicht gerade zur Beschleunigung des Rückbaus führen wird.
Diesen wiederum strebt die Stadtverwaltung weiterhin an, wie Pressesprecherin Madlen Falke auf Anfrage unserer Redaktion erklärt. Man habe hierfür die „notwendigen Mittel eingesetzt, was auch die Politik gefordert hatte, um in solchen Fällen effektiver und schneller durchgreifen zu können“. Das RP habe dies jedoch anders bewertet.
Entwicklung der Immobilie wird angestrebt
Nichtsdestotrotz werde man mit dem Eigentümer im Gespräch bleiben, um eine Entwicklung der Immobilie und des Grundstück zu forcieren. Und grundsätzlich besteht auch die Hoffnung, dass der Schandfleck aufgewertet wird. Falke: „ Die Gespräche mit dem Bauherren zeigen aktuell an, dass dieser die Entwicklung der Immobilie anstrebt.“