Im Schallbacher Gemeinderat hat noch eine Vereidigung nach der Neuwahl ausgestanden.
Am 9. Juni hatten die Schallbacher ihren neuen Gemeinderat gewählt – bestehend wie bisher aus acht Personen. Dazu gehörte auch die neu in das Gremium gewählte Regina Wagner, die bei der formellen Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder, verhindert war. Bürgermeister Christian Iselin holte dies nun nach.
Wagner gehörte dem Gemeinderat bereits von 2004 bis 2019 an – zuletzt als erste Stellvertreterin des Bürgermeisters. 2019 war sie nicht erneut angetreten, doch 2024 nahm sie einen weiteren Anlauf. Die Schallbacher Bürger wählten sie mit 233 Stimmen direkt wieder in den Rat.
Sie komplettiert den Gemeinderat – bestehend aus Volker Fischer, Michael Sütterlin, Florian Grether, Bettina Kiefer, Alexander Meier, Daniel Stolz und Jan Westermann. Am Donnerstagabend durfte Wagner bereits erstmals in Aktion treten, als die Zustimmung der Schallbacher Gemeinderäte zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte gefragt war. Es war der einzige zu beschließende Tagesordnungspunkt der Sitzung.
Hintergrund der erforderlichen Änderung war, dass die Unterkunft in der Dorfstraße 4 bisher nur von einer Familie bewohnt wurde, die ihre Stromkosten bislang selbst zahlte. Vor Kurzem wurden dort weitere Personen untergebracht. Da es für diesen Wohnraum jedoch nur einen Stromzähler gibt, geht die Rechnung für die Gemeinde so nicht mehr auf.
In der Benutzungsgebühr enthalten sind neben der Nutzung des zugewiesenen Raums und den Stromkosten außerdem die Heizung-, die allgemeinen Verwaltungs-, Versicherungs- und Kanalisationskosten sowie Wasserverbrauch und Müllabfuhr. Ob die Kosten der Gemeinde mit der Erhöhung der Gebühr von bisher 11,80 Euro auf neu 14 Euro pro selbstbewohntem Quadratmeter abgedeckt sind, wollte Gemeinderat Alexander Meier wissen.
Bürgermeister Iselin bejahte dies – plausibilisiert durch eine Kurzberechnung durch Ratskollege Sütterlin. Die neue Gebühr galt bisher schon für die Unterkunft In der Hohle 1. Nicht betroffen von der Änderung ist auch jene in der Dorfstraße 6, in der die Stromkosten nicht in der Benutzungsgebühr enthalten sind und weiterhin eine Gebühr von 11,80 Euro gilt. Gezahlt werden die Kosten entweder vom Jobcenter (bei arbeitsfähigen Bewohnern) oder vom Landratsamt Lörrach entrichtet wird. Der Schallbacher Gemeinderat folgte dem Antrag in Abwesenheit der Räte Kiefer und Westermann einstimmig.