Die Aussichten sind so bescheiden wie die Möglichkeiten, die der Polizei gegeben sind. Zwar haben einzelne Direktionen wie Baden-Baden für Kontrollen an der Schwarzwaldhochstraße neu entwickelte Lärmmessgeräte im Einsatz, die das Fahr- und Auspuffgeräusch vorbeifahrender Fahrzeuge messen können. Doch viele Motorradfahrer sind schlau genug, die Polizei auszutricksen. Etwa mit verstellbaren Auslassöffnungen am Auspuff. Diese dienen außerhalb der einschlägig bekannten Kontrollstrecken zur Soundoptimierung Ein Knopfdruck am Lenker – schon schaltet der Motor auf Easy-Rider-Sound. Feste Manipulationen – etwa am Auspuffrohr oder durch den Ausbau des Luftfilters – werden laut Polizei hingegen kaum noch festgestellt.
Für jedes Motorrad gelten in Abhängigkeit vom Baujahr verschiedene Lärmgrenzwerte (Fonzahlen), die im Fahrzeugschein eingetragen sind. Je neuer der Motor, desto leiser. Ältere Maschinen genießen Bestandsschutz – was sich vor allem Harley-Fahrer zunutze machen. „Da findet sich immer ein Gutachter, der alles Mögliche einträgt“, erzählt ein Polizist. Die Streifenbeamten müssen dann schauen, ob der Wert plausibel ist – einen gewissen Motorradsachverstand vorausgesetzt.
Dabei waren die Bußgelder für manipulierte Motorräder bis vor kurzem nicht gerade furchteinflößend. Basteleien am Auspuff wurden mit gerade einmal 25 Euro sanktioniert. Fast drei Jahre sind seit der Ankündigung des Bundes vergangen, die Strafen hochzusetzen. Seit 1. Juli gilt nun die neue Bußgeld-Verordnung, nach der Manipulationen mit 90 Euro, für den Halter des Motorrads mit bis zu 135 Euro geahndet werden können.
Beschlagnahmen kann die Polizei indes keine frisierten Fahrzeuge mehr. Grund ist ein EU-Beschluss, wonach Motorräder oder Autos nur noch aufgrund sicherheitsrelevanter Bauteile konfisziert werden dürfen. Ein Auspuff fällt nicht darunter.
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