Jetzt werden sie wieder lästig: Wespen. Die Brutpflege ist abgeschlossen und die hungrigen Insekten machen sich auf Futtersuche. Dabei kommen sie den Menschen gefährlich nah. Wir haben nachgefragt, wie man sich schützen kann.
Wespen, Hornissen, Bienen – die Insekten sind nach dem Schlüpfen der Larven quasi arbeitslos, wenn es Richtung Herbst geht. Und sie stehen auf Eis, Schinken oder Erdbeertorte, genau wie wir Menschen. Für Allergiker kann ein Stich tödlich enden.
Die meisten Arten sind harmlos, weiß Niklas Haskamp von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dennoch kommt man manchmal um eine Umsiedlung des Nestes nicht herum. Das darf aber nur ein zugelassener Schädlingsbekämpfer, erklärt Marisa Hahn, Sprecherin im Landratsamt des Zollernalbkreises.
Es drohen hohe Bußgelder
Einfach selbst das Nest zerstören oder die Tiere mit Gift zu töten ist keine gute Idee. „Verstöße gegen die Tier- und Artenschutzvorschriften können teuer werden“, warnen die Verbraucherschützer. Bei Hornissen etwa drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld – die Tiere gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art.
Generell sei eine Umsiedlung eines Hornissen-Nestes nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt, sagt Hahn. Die Behörde ist für die Beratung vor Ort zuständig und wird von ehrenamtlichen Helfern unterstützt. „In Ausnahmefällen kann ein Nest durch diese umgesiedelt werden.“
Das Entfernen ist nicht immer notwendig
Allerdings ist das nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt. Hahn: „Dies kann zum Beispiel das Vorliegen einer Wespengiftallergie oder erwartbare bauliche Schäden an einem Gebäude sein.“ Hand anlegen dürften ausschließlich ausgebildete Schädlingsbekämpfer.
Wie viele Nester im Zollernalbkreis umgesiedelt werden? Darüber liegen keine Zahlen vor. Hahn gibt aber zu bedenken, dass das Entfernen der Brutstätte nur in den wenigsten Fällen notwendig sei. „Häufig kann die Situation beispielsweise durch temporäres Absperren des unmittelbaren Nestbereichs entschärft werden.“
Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt
Eine Umsiedlung durch Fachleute kostet je nach Fall und Aufwand zwischen etwa 100 bis 250 Euro, dabei ist die Beratung häufig kostenlos, sagt Verbraucherschützer Haskamp. Es gebe allerdings keine geschützte Berufsbezeichnung. „Uns sind Fälle bekannt, wo unseriöse Schädlingsbekämpfer zwischen 500 Euro und 800 Euro für schlecht durchgeführte Einsätze verlangt haben“, berichtet Tiark Thurow, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Das raten die Verbraucherschützer
Um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen, können Verbraucher folgendes tun, wie Haskamp sagt:
Sprechen Sie als Mieter oder Mieterin Ihre Hausverwaltung an, die Ihnen Adressen von Schädlingsbekämpfern aus Ihrer Nähe nennen oder diese direkt beauftragen kann.
Zugelassene Schädlingsbekämpfer, Kammerjäger, Imker sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die richtigen Ansprechpartner mit der passenden Ausrüstung und Sachkunde.
Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer, örtlich zuständige Handwerkskammern sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis.
Leisten Sie keine Vorkasse.
Lassen Sie sich nicht bei der Zahlung der Rechnung unter Druck setzen, da Sie üblicherweise erst 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten und nach dem Erhalt einer nachvollziehbaren Rechnung zahlungspflichtig sind.
Informieren Sie sich im Vorfeld über Nummern von Notdiensten in Ihrer Umgebung und schreiben Sie die Nummern auf.
Seien Sie skeptisch bei der Internetrecherche – einige unseriöse Anbieter gaukeln durch Rufnummern Regionalität nur vor
Marisa Hahn hat noch eine gute Nachricht: „Die Nester aller heimischen Wespenarten sterben im Herbst komplett ab und es gibt im kommenden Jahr auch keine Neubesiedlung mehr.“