Zum Start des Frühjahrs schleicht sich wieder ein Schädling in die Wälder: der Borkenkäfer. Das Rottweiler Landratsamt warnt und gibt Tipps.
In diesen Tagen ist mit dem ersten Ausflug der Borkenkäfer zu rechnen. Am effektivsten könne dieser bekämpft werden, wenn gegen die erste Generation vorgegangen wird, teilt das Landratsamt Rottweil mit.
Über den Winter angefallene Hölzer stellen laut Landratsamt potentielle Vermehrungsstätten für Borkenkäfer dar. Hier sei eine erhöhte Aufmerksamkeit der Waldbesitzer geboten, und es müsse entsprechend vorrangig kontrolliert, aufgearbeitet und abgefahren werden. Auch vom Käfer befallene Flächen aus dem vergangenen Jahr müssen erneut kontrolliert werden.
Selbst verantwortlich
Das Forstamt Rottweil weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzer für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gelte auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer.
Darüber hinaus müsse jeder Waldbesitzer dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen würden die Einhaltung dieser Regelungen überwachen und bei Verstößen einschreiten, heißt es.
Kennzeichen eines Käferbefalls
Kennzeichen eines Käferbefalls seien braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation, Harztröpfchen am Stamm, vor allem am Kronenansatz, von Spechten abgeschlagene Rindenstücke und verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.
Zur Vermeidung von größeren Schäden müssten Waldbesitzende ihre Waldbestände kontrollieren – am besten im wöchentlichen Turnus, so das Landratsamt. Insbesondere sei auf Schneedruck und vom Sturm geworfenes Holz zu achten.
Diese Bäume werden zuerst befallen
„Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen. Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten: Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die zuständige Gemeinde oder Stadt zu informieren und die Waldbrandgefahrenstufe zu beachten“, teilt das Landratsamt mit.
Das befallene Stammholz müsse vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Sei das nicht möglich, müsse man es entrinden oder mit einer Schutzspritzung behandeln.
Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 15 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten sei die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.
Auf Weißtanne achten
Auch an die Weißtanne müsse gedacht werden: Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigten sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer könnten durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen. Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.
Könnten Waldbesitzende die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können sie die Betreuung der örtlich zuständigen Revierleitenden in Anspruch nehmen.
Weitere Info unter www.landkreis-rottweil.de/forstamt