Das Opfer wurde am Villinger Pfadfinderheim ausgesetzt. Ursprünglich hatten die Entführer andere Pläne. Foto: Marc Eich

Der Termin für die Verhandlung beim Landgericht Konstanz gegen die Villinger Entführer steht. Auch der zuletzt gefasste Tatverdächtige soll sich dann verantworten müssen.

Die Anklage macht deutlich, wie brutal die Täter bei ihrem Überfall auf einen 24-Jährigen an der St.-Konrads-Kirche in Villingen vorgegangen sein müssen. Mit einer Eisenstange sollen sie das Opfer schwer verletzt und dabei zahlreiche Verletzungen verursacht haben: ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, ein Bruch der Schädelkapsel, ein Bruch der Nasenscheidewand und diverse Einblutungen.

 

Das alles sollen die fünf jungen Männer sowie die beiden Komplizinnen, die als Fahrerinnen fungiert hätten, in Kauf genommen haben, um ihn auszurauben und anschließend Drogen und eine Spielkonsole aus der Wohnung des Opfers mitgehen zu lassen. Der 24-Jährige wurde dabei Ermittlungen zufolge nach einer akribischen Planung gezielt in eine Falle gelockt.

Anschließend, davon sind Polizei und Staatsanwaltschaft überzeugt, setzten sie ihn mit seinen schweren Verletzungen am Pfadfinderheim im Bereich des Villinger Friedengrunds aus. Da sie befürchteten, dass er sterben könnte, sollen sie noch den Notruf gewählt haben. Laut ihres ursprünglichen Plans sollte das Opfer eigentlich im Wald sich selbst überlassen werden.

Von den fünf männlichen Tätern konnten zunächst drei – zwischen 19 und 21 Jahre alt – auf der Flucht in der Schweiz gefasst werden, anschließend stellte sich ein ebenfalls 21-Jähriger. Gegen sie und die beiden 19- und 20-jährigen Frauen wurde bereits Anklage erhoben, die das Landgericht zugelassen hat.

Anklage gegen 21-Jährigen steht noch aus

Ein 21-jähriger Tatverdächtiger ist kurz danach der Polizei am Stuttgarter Flughafen ins Netz gegangen. Wie Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, erklärt, soll auch gegen ihn zeitnah Anklage erhoben werden, um ihn gemeinsam mit den mutmaßlichen Mittätern im Rahmen des Prozesses zur Verantwortung zu ziehen. Ihnen wird unter anderem gemeinschaftlich besonders schwererer Raub, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Der Auftakt für die Verhandlungen vor der Jugendkammer des Landgerichts Konstanz ist am 23. Juni. Angesetzt sind vier Verhandlungstage, das Urteil soll Ende Juli gesprochen werden. Im Rahmen der öffentlichen Hauptverhandlung sollen vier Zeugen gehört werden.

Spielte Drogensucht eine Rolle?

Zudem ist laut Gericht ein psychiatrischer Sachverständiger geladen. Dieser soll mithilfe eines Gutachtens klären, ob die Unterbringung der männlichen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt erforderlich ist. Dies wird immer dann in Betracht gezogen, wenn die Tat möglicherweise infolge einer Suchterkrankung erfolgt ist.

Die männlichen Angeklagten sitzen aufgrund der offensichtlichen Fluchtgefahr in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.