Das gesetzlich verpflichtende Ganztagsangebot an Grundschulen stellt den Kreis Rottweil bei den SBBZ (einst Sonderschulen) vor besonders große Herausforderungen.
„Das Betreuungsangebot wird so vielleicht gar nicht angenommen. Muss man das auch machen, wenn nur ein Kind Interesse hat?“, stellte CDU-Kreisrat Johannes Sauter die Gretchenfrage beim Thema Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Ja, das Angebot muss auch bei nur einem Interessenten gemacht werden, so will es das Ganztagsförderungsgesetz. „Tolle Dinge, die da von Land und Bund kommen“, meinte Landrat Wolf-Rüdiger Michel dazu lakonisch. Denn für den Kreis bedeutet das vor allem: mehr Aufwand und zusätzliche Kosten.
Zwar sind die drei Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Trägerschaft des Landkreises (Gustav-Werner-Schule Rottweil, Wittum-Schule Schramberg und Erich-Kästner-Schule Oberndorf) bereits Ganztagsschulen. Aber: Sie erfüllen die gesetzlich erforderliche Betreuungs- und Ferienstundenanzahl bislang nicht.
Ab dem Schuljahr 2026/27
Mit dem Schuljahr 2026/27 startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit der ersten Klassenstufe. Diese wird mit acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche, einschließlich der Unterrichtszeiten, definiert und umfasst auch die Schulferien (bei einer maximalen Schließzeit von vier Wochen).
Um den Anspruch erfüllen zu können, wolle man einen freien Träger, und zwar die Stiftung Lernen – Fördern – Arbeiten, beauftragen, hieß es im Sozial-, Kultur- und Schulausschuss.
Bedarf unklar
Das zentrale Problem: Die verbindliche Anmeldung der Schüler durch die Eltern sei oftmals erst nach dem gesetzlich festgelegten Stichtag (15. März) möglich, weil das Kind aufgrund seiner Einschränkung viele diagnostische Verfahren durchlaufen müsse, damit festgestellt werden kann, welcher Förderschwerpunkt geeignet ist. Eine Abfrage bei den Einrichtungen habe kaum Input hervorgebracht. Somit bleibe der Umfang des Bedarfs unklar.
Das Staatliche Schulamt Donaueschingen hatte geraten, sich an den Schülerzahlen und in Fällen starker Fluktuation – an der Erich-Kästner-Schule etwa waren es in einem Jahr acht Einschulungen, in diesem 16 – am Richtwert von zwölf Schülern zu orientieren. Die weitere Vorgehensweise will Rottweil nun mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis abstimmen.
Weitere Schwierigkeiten betreffen etwa die Schülerbeförderung, die außerhalb der Pflichtunterrichtszeiten nicht vorgesehen ist „wegen der ohnehin angespannten Haushaltslage“, hieß es im Kreisausschuss.
Nun will man auf weitere Rückmeldungen vom Staatlichen Schulamt und vom Kultusministerium warten. Bis dahin bleibt, neben großem Aufwand für das Landratsamt, viel Unklarheit.