Eine Frau mit ihrem Hund. In Seewald gilt ab dem kommenden Jahr eine geänderte Hundesteuersatzung. (Symbolbild) Foto: thejokercze –­ stock.adobe.com

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Seewald wurde bereits zum 1. Juli 2024 neu beschlossen. Doch sie musste nachgebessert werden. Bei dem Thema wurde es in der Bürgerfragestunde zuweilen emotional. Eine Bürgerin regte gar eine Hundekurtaxe an.

Ab 1. Januar 2025 tritt die erste Änderung der Satzung in Kraft. Darauf einigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich.

 

Zunächst erklärte Kämmerer Erik Beckmann, dass sich bei der praktischen Anwendung der Hundesteuersatzung ein gewisser Optimierungsbedarf gezeigt habe, sodass einige Regelungen nun angepasst werden mussten.

Neben der Festlegung, in welcher Reihenfolge die Hunde bei mehreren Tieren angemeldet werden können, wurde unter anderem bei der Definition von Wach- und Kampfhunden sowie zum Erwerb dienenden Hunden nachgebessert.

Besonders strittig

Als besonders strittig gestaltete sich die Änderung bei der Ermäßigung für Hunde, die eine Begleithundeprüfung und die Schutzhundeprüfung I und II abgelegt haben. Da nach Auffassung der Verwaltung hier die Anforderungen und der Aufwand für den Hundebesitzer deutlich geringer sind als bei der Schutzhundeprüfung III oder der Prüfung zum Therapie- oder Besuchshund, gilt mit der neuen Satzung für die deutlich einfacheren Prüfungen ein geringerer Ermäßigungssatz von 25 Prozent. In der alten Satzung galt noch ein ermäßigter Steuersatz von 50 Prozent.

Das hatte schon zuvor in der Bürgerfragestunde für Unmut gesorgt. Ein Bürger hatte erklärt, dass nach seinen Informationen die Gemeinde Seewald zu den teuersten in Deutschland gehöre, was die Hundesteuersätze betreffe. „Sogar die Hauptstadt Berlin ist billiger. Warum ändert man erst etwas und möchte dann gerade die Ermäßigungen bei der Begleithundeprüfung wieder loswerden?“, so der Zuhörer. Bei diesen Prüfungen gehe es auch darum, die Hunde zu erziehen, sodass es keine Probleme mit ihnen gebe.

Nicht mehr rechtskonform

Bürgermeister Dominic Damrath erklärte, dass Seewald bei Weitem nicht die teuerste Gemeinde sei. Die alte Hundesteuersatzung sei nicht mehr rechtskonform gewesen, sodass die Verwaltung von der Rechtsaufsicht aufgefordert worden sei, hier neu zu berechnen. Dies sei auch der Grund für die Erhöhung und für die Neufassung der Satzung zum 1. Juli und nicht zum Jahresbeginn gewesen. „Die anderen Gemeinden werden in Zeiten klammer kommunaler Kassen auch bald nachlegen“, prophezeite er.

Kämmerer Beckmann erklärte, dass in Großstädten andere Steuern mehr zu Buche schlagen würden als die Hundesteuer. Für kleinere Gemeinden sei diese Steuer aber durchaus eine wichtige Einnahmequelle. Damrath sagte, dass für eine einfach zu bekommende Prüfung eine Hundesteuerermäßigung von 50 Prozent nicht gerechtfertigt sei.

Eine weitere Zuhörerin führte an, dass die Gäste der Hotels eine Kurtaxe für ihre Tiere bezahlen sollten, denn diese seien oft die Verursacher von Hundehaufen, die einfach liegengelassen würden. „Eine Hundekurtaxe ist zwar kreativ, aber wahrscheinlich rechtlich nicht möglich“, so Beckmann. Ein weiteres Ärgernis seien Pferdeäpfel auf der Finnenbahn in Besenfeld. Die Reiter würden sich nicht darum kümmern, monierte die Zuhörerin. „Wir brauchen den Verursacher. Dann können wir der Sache nachgehen“, so Damrath.

Das ganze Thema sei sehr emotional, sagte der Bürgermeister. Er betonte, dass die Gemeinde diese neue Hundesteuersatzung nicht aufgestellt habe, um Geld der Bürger abzuschöpfen, sondern weil die Kommunalaufsicht dazu aufgefordert habe. „Insgesamt ist es in der Außenwirkung nicht optimal gelaufen“, gab er zu, nachdem Ulrich Koch (VS) die Zurücknahme der Vergünstigung als Degradierung bezeichnet hatte.

Andere Sätze bleiben gleich

Bei der ab 2025 gültigen ersten Änderung der Hundesteuersatzung ändern sich die bereits im Juli verabschiedeten weiteren Steuersätze nicht. Die Hundesteuer für einen Hund in der Gemeinde Seewald beträgt 120 Euro pro Jahr, für einen Zweithund 240 Euro.