Ein Normenkontrollverfahren über die Gebühren für die Unterbringung von geflüchteten und obdachlosen Menschen in Müllheim hat möglicherweise Auswirkungen auf ganz Baden-Württemberg.
Das Politmagazin „frontal“ des Zweiten Deutschen Fernsehens hat kürzlich über die Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten in Müllheim berichtet. Ein Thema das weit über die Stadt im Markgräflerland hinaus strahlt und auch viele weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg betrifft. Das der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter anderem exemplarisch über Müllheim berichtete, liegt unter anderem daran, dass das vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Normenkontrollverfahren bereits weit fortgeschritten ist.
Stein des Anstosses war die Neufassung der Gebührensatzung für die Unterbringung Ende 2022. Die Kommune ist für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten aber auch für die Unterbringung von Wohnsitzlosen verantwortlich. Dafür erhebt die Kommune von den Betroffenen entsprechende Gebühren für die Nutzung der städtischen Immobilien, die diese bei einem ausreichenden Einkommen entweder als Selbstzahler entrichten oder die andernfalls beispielsweise vom Jobcenter übernommen werden.
„In unsere Sprechstunde kamen Geflüchtete, die ab dem 1. Januar 2023 auf einmal doppelt so hohe Gebühren entrichten sollten“, berichtet Björn Stolze, stellvertretender Vorsitzender des Vereins Zuflucht, der in Müllheim geflüchtete Menschen betreut.
Gebühr ist nicht gleich Miete
Er habe sich daraufhin erst einmal schlau gemacht, erklärt Stolze und verweist zunächst auf den Unterschied zwischen Miete und Gebühren. Ein privater Vermieter, der eine Wohnung vermiete, dürfe dies durchaus mit Profitabsicht tun, sagt er. Anders jedoch eine Kommune, bei der die Unterbringung Teil der Daseinsvorsorge sei. Die für die Unterbringung erhobenen Gebühren dürfen keinen Profit erwirtschaften, sondern sollen die Kosten abdecken. Die Stadt habe sich in ihrer Gebührenkalkulation an der örtlichen Vergleichsmiete orientiert, sagt Stolze und ergänzt, dass dies eben nicht sein dürfe.
Etwa 30 Geflüchtete hätten gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche seien nach einem Jahr alle abgelehnt worden, auch vom Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Daraufhin hätten 13 Betroffene gemeinsam mit dem Verein Zuflucht geklagt und ein Normenkontrollverfahren angestrebt.
„Wir haben bei der Gebührenkalkulation einen Fehler gemacht. Kurz gesagt haben wir bei der Unterkunft an der Goethestraße den Mietspiegel herangezogen. Das war nicht zulässig. Es hätte nur die Abschreibung, Strom und Heizung eingerechnet werden können“, räumt Müllheims Bürgermeister Martin Löffler im Gespräch mit unserer Zeitung ein. Die Neukalkulation sei unter anderem aufgrund der gestiegenen Energiekosten sowie veränderten Nutzungen erfolgt. Bislang seien rund 60 000 Euro an Gebühren erstattet worden.
Die Stadt habe vom Gericht die Möglichkeit erhalten, die fehlerhafte Satzung zu heilen, berichtet Stolze. Aber auch die für das Jahr 2023/2024 und für 2025 vom Gemeinderat neu beschlossenen Satzungen seien fehlerhaft und die Gebühren immer noch viel zu hoch. Unter anderem lägen die Gebühren über äquivalenten Mieten. Als Beispiel nennt Stolze die Gebührenkalkulation für die Flüchtlingsunterkunft Am Langen Rain. Dort verlange die Stadt umgerechnet 11,50 Euro pro Quadratmeter. Wenige Meter weiter biete die Treubau jedoch neue Wohnungen für 8,10 Euro an.
Mieten statt Einweisen
„Unser Anliegen ist es, die Flüchtlinge zu integrieren“, unterstreicht Stolze. Dann dürfe es nicht sein, dass die Flüchtlinge, die einen Job haben, abkassiert werden, betont er. Als Beispiel nennt er eine fünfköpfige Familie, deren Familienvater gut verdient und Frau und drei Kinder ernähren kann. Allerdings fallen die Kosten der Unterkunft nicht für die Wohnung, sondern pro Person an. Diese betrage dann mehr als die Miete für eine Wohnung im selben Gebäude. „Es wäre besser, den Menschen reguläre Mietverhältnisse anzubieten, statt diese sieben oder acht Jahre lang einzuweisen“, lautet das Fazit von Stolze.
Grundsätzlich würde auch Bürgermeister Löffler reguläre Mietverhältnisse statt Einweisungen begrüßen. „Wenn wir in Mietverhältnisse umwandeln fehlen Wohnungen für die Unterbringung“, macht er deutlich und betont, dass die Stadt Flexibilität bei der Unterbringung brauche. Darüber hinaus verweist er auf die Tatsache, dass die Stadt zwei neue Häuser im Baugebiet am Langen Rain gebaut habe. „Wir können aber nicht vermieten, weil wir Menschen unterbringen müssen“, ergänzt er.
Wie gehts weiter?
Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ist für Dienstag, 21. Oktober, ab 11 Uhr angesetzt.