Der Gemeinderat weist in der Ostelsheimer Ortsmitte ein Sanierungsgebiet aus. Was sind die Ziele? Wie profitieren Privateigentümer? Und woher kommt das Geld?
In den vergangenen Jahren hat Ostelsheim das „Gemeindeentwicklungskonzept 2040“ erarbeitet. Vor rund einem Jahr hat der Gemeinderat dann das gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Ostelsheimer Ortsmitte verabschiedet. Nun beschloss das Gremium jüngst offiziell die Satzung für ein entsprechendes Sanierungsgebiet. „Das ist ein entscheidender Schritt für die Modernisierung und Aufwertung unseres Ortskerns“, sagte Bürgermeister Ryyan Alshebl.
Was sind die Ziele?
Zum einen geht es um die verstärkte Innenentwicklung. Die Kommune hat das Ziel Baulücken und Leerstände zu aktivieren. All das soll den Flächenverbrauch verringern und gleichzeitig Nachverdichtung ermöglichen.
Attraktivere Ortsmitte
Die Gemeinde will so auch Wohnraum schaffen. Gleichzeitig soll die Ortsmitte attraktiver werden: mehr Barrierefreiheit, mehr Aufenthaltsqualität, Sicherung der Nahversorgung, Treffpunkte für Bürger schaffen. Dabei will die Kommune Bürger und Vereine einbinden. Außerdem will sie denkmalgeschützte und das Ortsbild prägende Gebäude erhalten, sanieren und einer Nutzung zuführen.
Ein weiteres Ziel ist die Stärkung nachhaltiger Mobilität. Die Ortsmitte soll fußgänger- und radfahrerfreundlich werden. Breitere Gehwege sollen den Schulweg sicherer machen, Geschwindigkeitsbegrenzungen für noch mehr Sicherheit sorgen. Der Kommune schwebt zudem vor, den Pkw-Verkehr durch die aktive Ausweisung von Parkflächen in der Ortsmitte zu lenken. Auch die Klimaresilienz ist ein Ziel: Ausbau erneuerbarer Energien, die Renaturierung des Altbachs sowie die Stärkung innerörtlicher Grünstrukturen.
Wer kann profitieren?
Vor allem die Gemeinde selbst. Denn durch die Ausweisung des Sanierungsgebietes kann sie für Baumaßnahmen leichter an Fördergelder kommen. In dem Gebiet liegt zum Beispiel die Turn- und Festhalle, welche die Kommune schon lange sanieren möchte. Knapp 4,8 Millionen Euro soll das kosten. Durch den jetzigen Beschluss könnten 60 Prozent davon gefördert werden.
Grobe Hochrechnungen
Insgesamt plant die Kommune Maßnahmen in Höhe von etwa 10,9 Millionen Euro. Durch die Förderung müsste die Kommune dafür aber lediglich rund 4,4 Millionen Euro selbst aufbringen. All das seien nur grobe Hochrechnungen, so Alshebl. Es sei auch noch unklar, ob wirklich alles umgesetzt werde. Aber auf die Maßnahmen die umgesetzt würden, bekäme die Kommune eben 60 Prozent Förderung.
Und auch für Privateigentümer gibt es bei einer Gebäudesanierung oder einem Abbruch Förderungsmöglichkeiten, allerdings erst ab Projekten über 10 000 Euro. Das ist die „Bagatellgrenze“. Und die Maßnahmen müssen den Zielen des Sanierungsgebietes entsprechen. Abbruchkosten werden maximal bis 25 000 Euro gefördert. Sanierungsmaßnahmen werden zu 15 Prozent aber ebenfalls bis maximal bis 25 000 Euro gefördert.
Insgesamt steht dafür vorerst ein 400 000 Euro großer Fördertopf bereit. Die Summe kann vom Gemeinderat aber im Laufe der Zeit noch erhöht werden. Alshebl sieht den Sanierungsbedarf in der Ortsmitte. Eine Erhebung habe gezeigt, dass 56 Prozent der dortigen Gebäude vor 1950 errichtet wurden. Über 70 Prozent der Gebäude seien wenig oder gar nicht gedämmt. Und 72 Prozent der Eigentümer hätten angegeben, innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Sanierung angehen zu wollen - sollte sie eine Förderung erhalten.
Woher kommt das Geld?
Die Fördergelder, welche die Kommune bekommen könnte, zahlt das Land aus der Städtebauförderung.
Weitere Förderprogramme
Die Fördergelder, die Privateigentümer bekämen, bezahlt zu 60 Prozent das Land und zu 40 Prozent die Kommune. Bei einem Fördertopf von 400 000 Euro müsste Ostelsheim dafür also 160 000 Euro selbst beisteuern. Bei privaten Vorhaben entscheidet der Gemeinderat über eine Erteilung der Förderung. Sowohl für Privateigentümer als auch für die Kommune besteht zudem die Möglichkeit für Sanierungsvorhaben weitere, andere Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.
Das Gebiet erstreckt sich hauptsächlich im Südwesten Ostelsheims. Hinzu kommen Teile der Calwer Straße und die Bahnhofstraße. Bei Letzterer allerdings nur die Straße selbst und nicht die Grundstücke drum herum.
Wie geht es weiter?
Das Sanierungsgebiet besteht laut Satzung für zehn Jahre und kann um fünf weitere Jahre verlängert werden.
Infoveranstaltung geplant
Wer ein Grundstück im Sanierungsgebiet hat, bekommt im Grundbuch einen Vermerk. Damit sichert sich die Gemeinde im Falle eines Verkaufs das Vorkaufsrecht.
Die Satzung gilt ab sofort. Anfang 2026 werde es für die Anwohner eine Informationsveranstaltung geben, so Alshebl. Ein genaues Datum dafür stehe noch nicht fest.