Für die neue Kita unterhalb des Landratsamtes soll das Gebäude Charlottenstraße 7 weichen. Foto: Andrea Maute

Das Sanierungsgebiet „Ergänzungsbereich Innenstadt II“ soll aus städtebaulichen Gründen und zur Versorgung mit Kindergartenbetreuungsplätzen um zwei Teilbereiche erweitert werden.

Es war ein Tagesordnungspunkt, dem eine gute Nachricht vorausgeht. Erreicht hat sie die Stadt Ende Oktober. Für den Bau der Kita Charlottenstraße mit geplanten Kosten in Höhe von etwa 5,2 Millionen wird eine Förderzusage von rund 950 000 Euro aus dem Sanierungstopf gewährt.

 

Warum der Neubau aus diesem Topf gefördert wird, erklärte in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses Baudezernent Michael Wagner.

Nicht sanierungsfähig – trotzdem aber ins Sanierungsgebiet aufgenommen

Grund ist, dass die bestehende, nicht mehr sanierungsfähige Kita Hermann-Berg-Straße ebenfalls im Sanierungsgebiet beheimatet war, ließ er wissen und führte weiter aus: „Voraussetzung, um die Gelder zu bekommen, ist jedoch, dass auch das Neubauvorhaben in das Sanierungsgebiet integriert wird.“

Das Areal, auf dem die Kindertagesstätte als Ersatzneubau für das Kitagebäude Hermann-Berg-Straße gebaut wird, soll deshalb nun in das Sanierungsgebiet „Ergänzungsbereich Innenstadt II“ aufgenommen werden. Des Weiteren das Flurstück Friedrichstraße 45 am südlichen Beginn der Fußgängerzone.

Die Erweiterung um diese beiden Teilflächen hat zum einen städtebauliche Gründe. Zum anderen soll die Versorgung mit genügend Kindergartenbetreuungsplätzen sichergestellt werden.

Bedarf an Betreuungsplätzen wird steigen

Dass es einen zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kernstadt gibt, geht auch aus der Kindergartenbedarfsplanung hervor, die auf Grundlage der Bevölkerungsprognose 2024 und den bereits realisierten sowie den noch in der Entwicklung befindlichen Nachverdichtungs- und Neubaugebieten in der Kernstadt erstellt wurde.

Bereits in den vergangenen fünf Jahren wurden über 300 neue Wohnungen errichtet. In den kommenden fünf Jahren sei, so ist der Vorlage zu entnehmen, aufgrund der in Balingen intensiv vorangebrachten Innenentwicklung von einer ähnlichen Größenordnung auszugehen.

Bereits realisierte Wohnbauvorhaben befinden sich an der Charlottenstraße/Stingstraße, Im Roßnägele, Beim Mühltor, im neuen Württemberger Hof, gegenüber dem Bahnhof, auf dem Bali-Areal. Dazu kommen viele weitere kleinere Gebäudeeinheiten in der Kernstadt.

Zuwachs wird 500 Wohneinheiten übersteigen

Mit dem Baugebiet Urtelen entsteht zudem ein großes Neubaugebiet innerhalb der Siedlungsgrenze. Etwa 260 Wohneinheiten sollen dort in den kommenden Jahren entstehen.

Wobei der Bedarf noch weit höher ist: „Der Zuwachs an neuen, dringend benötigten Wohnungen wird nach aktuellem Stand im Zeitraum 2020 bis 2030 voraussichtlich deutlich über 500 Wohneinheiten liegen“, teilt die Verwaltung mit.

Die Betreuungskapazität der geplanten Kita Charlottenstraße wird deshalb auf vier Gruppen – nach derzeitigem Stand zwei U3- und zwei Ü3-Gruppen – mit mindestens 74 Plätzen ausgeweitet.

„Tor in die Fußgängerzone“

In das Sanierungsgebiet „Ergänzungsbereich Innenstadt II“, das bedeutende Teile der Kernstadt umfasst, soll außerdem das Flurstück Friedrichstraße 45 aufgenommen werden.

Dabei handelt es sich um das Eckgebäude an der Einmündung Herrenmühlenstraße in die Friedrichstraße, das sich „an städtebaulich hervorgehobener Stelle“ befindet. Dieses sei sozusagen „das Tor in die Fußgängerzone“ und stehe zum Verkauf, erklärte Michael Wagner.

Die Nutzungseinheiten sind laut Vorlage überwiegend frei und eine neue Entwicklung für das Gebäude sei geboten. „Am städtebaulich wichtigen, südlichen Auftakt zur Fußgängerzone um den Marktplatz sollen für die zukünftige Entwicklung des Gebäudes und des Standorts bei Bedarf unterstützende Instrumente der Städtebauförderung zur Verfügung stehen“, lässt die Verwaltung wissen.

Am 16. Dezember entscheidet der Gemeinderat

Die Frist, in der die Sanierung „Ergänzungsbereich Innenstadt II“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis 30. April 2029 gesetzt. Dieses Datum entspricht auch dem vom Regierungspräsidium Tübingen festgelegten Bewilligungszeitraum für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte.

Im Zuge der Vorberatung gaben die Ausschussmitglieder grünes Licht für die Gebietserweiterung. Am 16. Dezember steht die Entscheidung im Gemeinderat an.