Blick von der Adlerterasse ins Christophstal mit dem markanten „Bärenschlössle“ Foto: Rath/Stadtverwaltung

Die Fördermittel für das Sanierungsgebiet Christophstal werden um rund 2,2 Millionen Euro aufgestockt. Auch für ein weiteres Gebiet in Freudenstadt werden die Zuschüsse erhöht.

„Wir freuen uns sehr über diese positive Nachricht und danken dem Bund, dem Land und dem Regierungspräsidium Karlsruhe für die großzügige Förderung. Dadurch zeigt sich erneut, wie nachhaltig die Investitionen in die Gartenschau Freudenstadt-Baiersbronn 2025 waren und sind“, wird Oberbürgermeister Adrian Sonder in einer Mitteilung der Stadt zitiert.

 

Das gesamte Tal habe eine Aufwertung der Infrastruktur erfahren. Außerdem wurde ein neues Naherholungsgebiet geschaffen. „Davon profitierten Einwohner der gesamten Stadt Freudenstadt und der Tourismus gleichermaßen“, so Sonder.

Die Mittel für das Christophstal fließen aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) des Wirtschaftsministeriums. Der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums ging am 30. März im Rathaus Freudenstadt ein.

1,22 Millionen Euro kommen als Finanzhilfen vom Bund, etwa 980 000 Euro vom Land Baden-Württemberg. Damit steigt der Gesamtbetrag der bewilligten Fördermittel für das Sanierungsgebiet „Christophstal“ auf 5,9 Millionen Euro.

Wer profitieren kann

Von der Erhöhung des Budgets können die Stadt und Privatpersonen gleichermaßen profitieren, wenn sie Sanierungsprojekte realisieren. Die Stadt Freudenstadt kann mit einer 60-prozentigen Förderung der zuwendungsfähigen Kosten rechnen, wie die Verwaltung weiter mitteilt. Private Eigentümer können Zuschüsse in Höhe von 20 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal etwa 20 000 bis 30 000 Euro je Gebäude, erhalten.

Über die Voraussetzungen für das Sanierungsgebiet „Christophstal“ informiert die Stadt die Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet Christophstal in einer Sprechstunde am Freitag, 24. April. Die Eigentümer wurden hierzu angeschrieben und können Termine vereinbaren. Bei Fragen können sie sich laut Mitteilung an die Sanierungsstelle der Stadt Freudenstadt, Baurechts- und Ordnungsamt, wenden.

Promenadeplatz auch dabei

Aufgestockt und bis zum 30. April 2027 verlängert wurde außerdem das Förderbudget aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) für die städtebauliche Erneuerung Promenadeplatz. Der Förderrahmen steigt um 100 000 Euro auf insgesamt 1,3 Millionen Euro. Auch hier werden Sanierungsprojekte der Stadt Freudenstadt mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Der Promenadeplatz mit seinem Kreisverkehr im Stadtzentrum Foto: Rath/Stadtverwaltung

Private Eigentümer können auch Zuschüsse in Höhe von 20 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal etwa 20 000 bis 30 000 Euro, erhalten. Auch bei Fragen zu diesem Förderprogramm können sich Eigentümer an die Sanierungsstelle wenden.

K ontakt und Informationen: Reiner Schmid, Telefon 07441/89 08 60 und E-Mail baurecht@freudenstadt.de