2026 soll die Sanierung der Guldenbrücke beginnen. Dafür muss aber zunächst eine Ersatzbrücke gebaut werden. Und für die ist erstmal Bürokratie notwendig.
Die Guldenbrücke auf der L 351, der wichtigen Verbindungsstraße im Oberen Enztal zwischen Enzklösterle und Bad Wildbad, soll im kommenden Jahr saniert werden. Die ganze Baumaßnahme habe bei ihm „im negativen Sinn Gänsehaut ausgelöst“, sagte der Bad Wildbader Bürgermeister Marco Gauger in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Andere Lösung
Denn ursprünglich sei ja eine „weiträumige Untersuchung geplant“ gewesen, das wäre, so Gauger weiter, „eine Zumutung“ gewesen. In „vielen, vielen Vor-Ort-Terminen“ mit dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, die auch Initiative der Stadt Bad Wildbad stattgefunden hätten, habe man deutlich gemacht, „wir müssen eine andere Lösung finden“.
Bereits seit Längerem ist ja auch klar, wie diese Lösung auch aussehen soll: „Nach Prüfung verschiedener Varianten für die Behelfsumfahrung fiel Ende letzten Jahres die Entscheidung zugunsten einer Lösung mit einstreifiger Behelfsumfahrung östlich der großen Enz mit Ampelregelung und einer Behelfsbrücke über die Enz, circa 70 Meter südlich der Guldenbrücke“, teilte Irene Feilhauer, Pressesprecherin des RP bereits vor einiger Zeit mit. Die neue Brücke soll etwas weiter in Richtung Enzklösterle, etwa auf Höhe des Vergrat’nen Wirtshauses über die Große Enz führen.
Die Lösung, die jetzt mit der Ersatzbrücke gefunden worden sei, „war jedes einzelne Gespräch wert“. Da die Baumaßnahme nun „konkret in der Vorbereitung“ sei, stand es nun auch wieder auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.
Denn damit die Brücke gebaut werden kann, ist eine sogenannte „befristete Waldumwandlung“ nötig für das Gelände, auf dem die Ersatzbrücke stehen soll. Dieses Flächen gehören der Stadt Bad Wildbad. Laut vorliegenden Planunterlagen sollen für die Sanierung Teilbereiche von insgesamt etwa 1829 Quadratmetern vorhandener Waldfläche „vorübergehend in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden, überwiegend zum Bau einer Behelfsbrücke“, ist in der Sitzungsvorlage zu lesen.
Schriftliche Zustimmung
In der Vorlage weist Forstbereichsleiter Andreas Wacker darauf hin, dass befristet umgewandelte Waldflächen Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes bleiben. Deshalb müssen die Flächen nach Abschluss der Baumaßnahme „zeitnah ordnungsgemäß forstlich“ rekultiviert und wieder aufgeforstet werden. In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde „sollen die temporär umgewandelten Waldflächen nach einem fachgerechten Rückbau der Sukzession/Waldverjüngung überlassen werden“.
Schriftliche Zustimmung
Die Rodung zur Waldumwandlung müsse bis zum 28. Februar 2026 abgeschlossen sein, heißt es weiter. Die Genehmigung werde erst nach schriftlicher Zustimmung der Stadt Bad Wildbad als Grundstückseigentümerin erteilt.
„Etwas Zeitdruck“
In der Sitzung erläuterte Wacker, welches Gebiet betroffen ist: ein kleiner Teil an der alten Brücke für Stützmauern, der überwiegende Teil werde für die Behelfsbrücke benötigt. Die Entscheidung müsse in dieser Sitzung getroffen werden, man habe „etwas Zeitdruck“, so Wacker weiter. Für den Bau der Widerlager benötige es zudem 30 000 Ökopunkte, die Stadt könne dem RP Ausgleichsmaßnahmen anbieten.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Göbel bedankte sich bei Gauger und der Stadtverwaltung für die „Hartnäckigkeit“ und einen „wirklich gelungenen Kompromiss“. Die Entscheidung des Gemeinderats für die befristete Waldumwandlung zur Sanierung der Guldenbrücke fiel dann auch einstimmig aus.