Nach dem schweren Zugunglück in Sachsen- Anhalt konzentrieren sich die Ermittlungen auf den Lokführer des Güterzugs. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs ermittelt, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in Magdeburg mit. Foto: dpa-Zentralbild

Nach dem schweren Zugunglück in Hordorf mit zehn Toten wird gegen Lokführer ermittelt.

Hordorf/Magdeburg - Nach dem schweren Zugunglück in Sachsen-Anhalt mit zehn Toten wird gegen den Lokführer des Güterzugs ermittelt. Möglicherweise hatte der 40-Jährige vor der Kollision mit dem Personenzug ein Haltesignal überfahren.

Es bestehe ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und der Gefährdung des Bahnverkehrs, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in Magdeburg am Montag mit.

Zwei der 23 Verletzten schwebten noch in Lebensgefahr, darunter ein zehn Jahre altes Mädchen. Bei dem ungebremsten Zusammenstoß wurde ein Regionalzug am Samstagabend von dem rund 2700 Tonnen schweren Güterzug von den Schienen geschleudert.

Identifizierung ist schwierig

Unterdessen gibt es eine Debatte über die möglicherweise mangelhaften technischen Sicherheitsvorkehrungen auf der eingleisigen Strecke. 13 Verletzte - unter ihnen zwei Georgier, ein Portugiese und ein Brasilianer - konnten mittlerweile aus den Krankenhäusern entlassen werden. Bei den drei bisher identifizierten Toten handelt es sich um zwei Männer im Alter von 63 und 74 Jahren sowie den 35-jährigen Lokführer des Regionalzugs.

Die Identifizierung der anderen sieben Leichen ist schwierig, weil einige Opfer wegen der Wucht des Aufpralls völlig entstellt sind. Bei der aufwendigen Untersuchung mit Hilfe von Gebissanalysen und DNA-Abgleichen helfen Spezialisten des Bundeskriminalamts. Die Ermittler sicherten weitere Spuren. „Die Ergebnisse der Auswertung der beiden Fahrtenschreiber werden frühestens im Verlauf der Woche erwartet“, sagte ein Sprecher der Polizei. Es wurde eine gemeinsame Ermittlungsgruppe von Landes- und Bundespolizei gebildet.

'Können uns aber noch nicht auf technische Dinge stützen“

Der Lokführer des Güterzugs soll in den nächsten Tagen befragt werden. Den Verdacht gegen den Mann führten die Ermittler zunächst auf eine Zeugenaussage zurück. Oberstaatsanwältin Silvia Niemann wollte später aber nur noch von „Indizien“ sprechen. Auch ein technischer Defekt als Unglücksursache sei nicht ausgeschlossen. „Wir können uns aber noch nicht auf technische Dinge stützen.“

Der Fahrgastverband Pro Bahn forderte die Nachrüstung von Sicherheitssystemen auf allen Strecken. Auf dem Streckenabschnitt bei Oschersleben war ein modernes System, das beim Überfahren eines roten Signals eine Notbremsung auslöst, noch nicht installiert. In Westdeutschland seien die Systeme Standard, in Ostdeutschland dagegen nicht. Die „Punktförmige Zugbeeinflussung“ (PZB) löst eine Zwangsbremsung aus, wenn ein Zug über ein Haltesignal fährt. Sie ist für Strecken vorgeschrieben, auf denen mehr als 100 Stundenkilometer erlaubt sind. Am Unglücksort war maximal Tempo 100 erlaubt.

Die Bundespolizei wies am Montag Spekulationen zurück, wonach sich der Fahrer des mit Kalk beladenen Güterzugs beim Aufprall nicht im Führerstand aufgehalten hatte, sondern in der zweiten Diesellok. Ein Sprecher der Salzgitter AG, für deren Tochtergesellschaft VPS der Güterzug mit 32 Waggons unterwegs war, wies darauf hin, dass es Zugführern strikt verboten sei, sich in der hinteren Lok aufzuhalten.

Holzkreuz und Kerzen

Der 40-Jährige habe sich auf der Unglücksstrecke gut ausgekannt. Er hatte bei dem Zusammenstoß im dichten Nebel lediglich Prellungen erlitten und war bereits am Sonntag aus dem Krankenhaus entlassen. Wann die Bahnstrecke wieder freigegeben wird, steht noch nicht fest. Die Unfallstelle ist inzwischen komplett geräumt, der zerstörte Personenzug wurde zerlegt und abtransportiert.

Zum Gedenken an die Opfer wurden am Unglücksort ein Holzkreuz und Kerzen aufgestellt. In den kommenden Tagen soll es vermutlich in Oschersleben einen zentralen ökumenischen Gottesdienst geben. Das Innenministerium Sachsen-Anhalts in Magdeburg ordnete bis Freitag Trauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden an.