Beim Prozess gegen einen Rumänen, der ein Mädchen aus Rulantica entführt haben soll, ist Kritik an den Beamten laut geworden. Einer von ihnen schilderte nun seine Perspektive.
Seit vergangener Woche muss sich ein 31-jähriger Rumäne vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Er soll am 9. August 2025 ein damals sechsjähriges Mächen aus dem Ruster Spaßbad Rulantica entführt und sexuell missbrauch haben. Bereits am ersten Verhandlungstag legte der Mann ein Geständnis im Sinne der Anklage ab (wir berichteten).
Schnell kam im Prozessverlauf auch Kritik an der Polizei auf. Das Mädchen war nach der mutmaßlichen Entführung von einem Essenslieferanten gefunden worden. Dessen Frau setzte einen Notruf ab. Nach Angaben der Zeugen mussten sie rund 40 Minuten auf die Beamten warten. Obwohl das Kind Schürfwunden an den Beinen hatte und von Schmerzen berichtete, soll sie den gesamten Abend über nicht medizinisch versorgt worden sein, hieß es vom Nebenkläger-Anwalt Thorsten Schulte-Günne.
Auf dem Weg ins Bad fanden die Beamten das Oberteil des Angeklagten
Am Mittwoch sagte einer der beiden Polizisten aus, die in Grafenhausen auf das Mädchen und die Zeugen trafen. Man sei alarmiert worden, da ein Mädchen gefunden worden sei, das sich verlaufen habe. Mit den Zeugen habe man sich telefonisch geeinigt, sich am Sportplatz in Grafenhausen zu treffen, berichtete der Beamte. Mit Hilfe der Zeugin sei das Mädchen, das nur in einem Bikini bekleidet war, befragt worden. Dabei habe sich herauskristallisiert, dass sie wohl in Rulantica gewesen sei. Die Polizisten brachten in Erfahrung, dass das Mädchen im Bad ihre Eltern verloren hatte. Ein Mann habe sie darauf aus dem Bad geführt. Nach dem mutmaßlichen Missbrauch durch den Angeklagten habe dieser das Mädchen in einen Acker geworfen und sei geflohen.
Die alarmierten Beamten fanden laut Aussage des Polizisten heraus, dass die Eltern ihr Kind im Bad vermissen. Auf dem Weg zu Rulantica machten Polizei, Zeugen und das Mädchen am Fundort des Kindes Halt, im Umkreis wurde das Oberteil des Angeklagten sichergestellt.
Polizist: keine Anzeichen des Drogenkonsums
Als die Polizisten in Grafenhausen eintrafen, habe die Sechsjährige gezittert, daher habe der Beamte ihr seine Jacke gegeben. „Sie war eingeschüchtert und hat sehr zurückhaltend und ängstlich reagiert“, so der Polizist. Geweint habe sie nicht. Zwar habe das Mädchen berichtet, dass der Mann von seinem Telefon „ein weißes Pulver“ in die Nase gezogen habe. Es habe aber keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass das Mädchen Betäubungsmittel verabreicht bekommen haben könnte. Davon, dass das Kind Kokain im Blut hatte, wie am zweiten Prozesstag in Freiburg bekannt wurde, habe er aus der Presse erfahren, so der Zeuge. An äußerliche Verletzungen des Kindes könne er sich nicht erinnern. Es habe ihm auch von keinen Schmerzen berichtet.
Laut Schulte-Günne hätten die Zeugen aber erklärt, dass sie am Telefon dem Führungslagezentrum mitgeteilt hätten, dass mindestens ein Verdacht auf einen schweren sexuellen Missbrauch und Drogenkonsum durch das Kind bestehe. Der Polizist hat das anders erlebt: Anhand der Reaktionen der Zeugen vor Ort gehe er davon aus, dass diese erst im Beisein der Beamten vom mutmaßlichen Missbrauch erfahren hätten. Wäre ein solcher bereits über den Notruf gemeldet worden, hätte die Polizei seiner Ansicht nach mit Sicherheit anders reagiert. Vor diesem Hintergrund betonte der Richter, dass der abgesetzte Notruf inzwischen nicht mehr zur Verfügung stehe.
Wiedergabeverlauf auf Handy zeigt ein Muster
Zudem wurde am Mittwoch ein Kriminalbeamter gehört, der über das Handy des Angeklagten dessen digitale Spuren analysiert hat. Insbesondere hat er Such- und Wiedergabeverläufe auf Youtube sowie dessen Instagram-Verlauf analysiert. Zwar betont der Angeklagte, dass er das Handy erst seit drei Monaten habe und gewisse Suchverläufe nicht von ihm seien. Auf dem Handy sei aber laut dem Beamten dessen G-Mail-Adresse konfiguriert und mit einem Youtube-Account verknüpft. Der Wiedergabeverlauf erstreckt sich von Ende Juni bis zur Beschlagnahmung des Handys.
Auf Youtube seien entsprechende Inhalte konsumiert worden: insbesondere kleine Kinder, leicht bekleidet, im Badeanzug oder im Bikini oder auch auf dem Bett liegend „in ungünstigen Posen“. Nach Eindruck des Beamten dienten die Videos der Befriedigung gewisser sexueller Neigungen. Einige Videos seien inzwischen gesperrt worden, andere seien zum Zeitpunkt der Analyse allerdings noch einsehbar gewesen. Es habe sich allerdings nicht um Kinderpornografie gehandelt.
Angeklagter spricht über Drogenkonsum
Zudem machte der Angeklagte weitere Angaben zu seiner Person. Dabei ging er auch auf seinen Drogenkonsum ein. Über seine Dolmetscherin erklärte er, dass es ihm sehr schwer falle, seine jetzige Situation zu akzeptieren: „Mit den Drogen habe ich mich fertig gemacht.“ Er habe ein normales Leben gehabt, dann sei er den Drogen verfallen.
So geht’s weiter
Der nächste Verhandlungstag ist für Montag, 2. März, geplant. Dann wird die Beweisführung potenziell geschlossen, möglicherweise folgen dann die Plädoyers. Am 4. März könnte das Urteil fallen.