Das heißt im Klartext: Bis Silvester gibt es eine "Gnadenfrist" für Grabschmuck im Ruhewald, dann soll abgeräumt werden.
Hinterbliebene hatten nach der Sitzung gesagt, dass sie davon ausgehen, dass mit der Ablehnung des Kompromiss-Vorschlags sie weiterhin sich an die Drucksache aus 2016 halten werden, mit der der Ruhewald damals vom Gemeinderat mit 20 Ja-Stimmen beschlossen wurde. Hier ist ausdrücklich Grabschmuck mit einzelnen Blumen erwähnt.
OB Peter Rosenberger sagt dazu: "Jetzt ist es eindeutig. ;Mit dem Beschluss des Gemeinderats ist klar, was gilt. Die neuerlichen Versuche, erneut Zweifel und Unruhe bei allen anderen Hinterbliebenen zu säen, sind nicht mehr nachvollziehbar!"
Wird Verwaltungsgericht Ende November ein Urteil fällen?
Rathaussprecherin Weber erläutert in einer Stellungnahme: "Die Hinterbliebenen berufen sich auf eine Sitzungsdrucksache aus dem Jahr 2016. Tatsächlich ist mit der Entscheidung des Gemeinderats vom 24. November 2020 aber kein Interpretationsspielraum mehr vorhanden. Mit seiner mehrheitlichen Entscheidung hat der Gemeinderat eindeutig die bestehende Satzung bekräftigt – und nur die Satzung. In der Diskussion wurde eindeutig klar, dass alle früheren Flyer oder Ähnliches, die Aussagen zu Gestaltungen gemacht haben mit dieser Entscheidung endgültig vom Tisch sind und auch nicht mehr als Argumentation herangezogen werden können. Auch ein Bezug auf eine Sitzungsdrucksache von 2016, die noch nie Bestandteil der beschlossenen Satzung und daher auch noch nie geltendes Recht war, greift nicht durch. Als Oberbürgermeister Rosenberger die Stadtrräte am Dienstagabend um ihre Abstimmung gebeten hat, hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Abstimmung mit ›Nein‹ künftig nur die Satzung gelte. Und die Mehrheit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hat mit ›Nein" gestimmt. Auch aus der vorangegangenen Diskussion in der Sitzung gibt es keinen Zweifel daran, was der demokratische Wille des Gemeinderats ist!"
Die Drucksache aus dem März 2016 hatte auch der Hinterbliebene, der gegen die Stadt wegen des "Grabschmuck-Verbots" vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe klagt, als Beweismittel eingebracht (wir berichteten). Wird das Verwaltungsgericht Ende November ein Urteil fällen?
Der Gerichtssprecher: "In die mündliche Verhandlung wurden Zeugen bislang nicht geladen. In der Verhandlung wird die Sach- und Rechtslage erörtert werden."
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