Alter schützt vor Strafe nicht: Wegen Beleidigung musste sich nun ein fast 90-jähriger Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urteil besiegelte am Ende ausgerechnet seine Ehefrau.
Die deutsche Bürokratie kann einen schon mal auf die Palme bringen – insbesondere wenn man schon etwas älter ist und sich unfair behandelt fühlt. Doch wenige reagieren so ungehalten, wie der Mann, der sich nun vor dem Freudenstädter Amtsgericht verantworten musste.
Nachdem die Bearbeitung seines Falles nicht so lief, wie er es gerne gehabt hätte, soll der Angeklagte – ein fast 90-Jähriger Mann – die für ihn zuständige Sachbearbeiterin im März 2025 mit seinem Gehstock und den Worten „Und was machen sie dann, wenn ich ihnen auf den Kopf haue“ bedroht haben. Nachdem sie ihn daraufhin ihres Büros im Freudenstädter Landratsamt verwies, solle er sie auf dem Weg nach draußen noch mit den Worten „dumme Kuh“ beleidigt haben.
„Das ist gelogen“, unterbricht der Mann die Anklageverlesung – der erste, aber noch lange nicht letzte Zwischenruf in der Verhandlung. Das sei alles „nur Spaß“ gewesen, erklärt der Angeklagte. Er habe nicht etwa die Mitarbeiterin des Landratsamtes als „dumme Kuh“ bezeichnet, sondern seine Ehefrau. „Wir machen das öfters“, erklärt der Rentner. Auch habe er zwar den Stock gehoben, die Sachbearbeiterin jedoch nicht bedroht.
„Den Feuerdrachen kenne ich schon“
Dass die beiden kein sehr gutes Verhältnis pflegen, wurde im Verlauf der Hauptverhandlung schnell klar. Eine Kollegin vom Sozialamt stand gerade am Kopierer, als das Ehepaar in das Landratsamt kam. Sie habe ihnen helfen wollen, den Raum zu finden, erklärt sie vor Gericht. Als sie dem Angeklagten sagte, welche Sachbearbeiterin für ihn zuständig ist, habe dieser nur geantwortet: „Den Feuerdrachen kenne ich schon.“
Am richtigen Büro angekommen, wollte er dann jedoch erst einmal auf die Toilette, jedoch nicht auf die zwei Stockwerke weiter unten, auf die ihn seine Sachbearbeiterin hinwies. Er wolle auf die Personaltoilette und das sofort – sonst uriniere er in ihr Büro. „Das ist eine Lüge“ unterbricht der Angeklagte erneut die Verhandlung.
Im Büro habe sie dem Mann danach erklärt, dass die Bearbeitung seines Antrags rund drei bis vier Monate dauern könne. Daraufhin habe er sich erst über sie aufgeregt, dann über die Ausländer, die anders als er alles geschenkt kriegten, ehe er ihr schließlich drohte, sie mit dem Gehstock zu schlagen.
„Ich hatte schon Angst“, beschreibt sie ihre Gefühle in der Situation. Bereits seit 2021 bearbeite sie den Fall des Angeklagten, habe ihn über die Jahre etwas kennengelernt und wisse daher, dass er „sehr ungehalten“ sein kann – für den vorsitzenden Richter, der ihn an diesem Tag selbst einmal kennenlernen durfte, „glaubwürdig“.
„Der Ton gegenüber Mitarbeitern des Staates wird rauer“
Recht unglaubwürdig scheint hingegen, dass der Angeklagte mit der „dummen“ beziehungsweise „blöden Kuh“ – da waren sich die Zeugen im Nachgang nicht mehr sicher – seine Frau gemeint habe und nicht die Sachbearbeiterin. Das bestätigten sowohl deren Kolleginnen, als auch die Ehefrau des Angeklagten selbst – wenn auch unbeabsichtigt.
Auf Nachfrage des Richters, ob es denn stimme, dass sie sich des Öfteren so bezeichnen, wie es der Angeklagte behauptet hatte, antwortete sie mit einem entschiedenen „Nein“. „Er ist immer sehr lieb und nett zu mir.“ „Wir benennen uns nie als blöde Kuh“, beteuert sie. „Das glaube ich ihnen sofort“, antwortete der Richter mit einem Schmunzeln.
Damit war die Sache klar. Auch beim Strafmaß folgte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft: 30 Tagessätze je 20 Euro. Zwar hatte der Angeklagte bis dato keine Vorstrafen, doch: „Der Ton gegenüber Mitarbeitern des Staates wird rauer“, erklärt der Richter. Daher habe er sein Urteil auch im Sinne der Generalprävention gefällt, die die Allgemeinheit von ähnlichen Straftaten abhalten soll.