Die Nutzung der zehn öffentlichen Freizeitanlagen, Spiel- und Grillplätze (inklusive der beiden Rebhütten) ist in Rümmingen nun durch eine Satzung geregelt. Weitere rechtliche Regelungen hat der Gemeinderat am Montag aktualisiert.
„Wir sind in der Verwaltung derzeit am Aufräumen“, berichtete Bürgermeisterin Joana Carreira am Montag im Gemeinderat. Dies bedeute, dass alle Satzungen und Ordnungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert worden seien.
Dabei habe man festgestellt, dass es für die Nutzung der öffentlichen Spiel- und Grillplätze sowie der Freizeitanlagen bislang keine Benutzungsordnung gibt. Es gebe zwar überall Schilder mit Regeln, diese seien ohne beschlossene Satzung aber unverbindlich. Deshalb habe sie gemeinsam mit ihrem Büroleiter Niklas Grießhammer einen Entwurf ausgearbeitet, der dann auch weitgehend auf Zustimmung des Gemeinderates stieß.
Keine Hunde auf denSpielplätzen erlaubt
Nach kurzer Diskussion wurde das Verbot, Hunde auf Spielplätzen mit sich zu führen, in der Satzung belassen, weil es „einfach Kinder und Erwachsene gibt, die sich vor Hunden fürchten“, wie Carreira meinte. Die Bürgermeisterin wollte auch eine allgemeine Anmeldepflicht für die Nutzung der Grillplätze einführen: „Wenn Müll hinterlassen wird, will ich wissen, wer das war“, sagte sie.
Dann einigte sich der Rat aber auf den Kompromissvorschlag von Natalie Corsten, dass nur die Nutzung der Feuerstellen vorab genehmigt werden muss. Damit ist sichergestellt, dass in Trockenzeiten mit hoher Waldbrandgefahr offenes Feuer untersagt werden kann.
Aufgrund einer Änderung des Feuerwehrgesetztes musste auch die Kostenersatzsatzung der Feuerwehr aktualisiert werden. Einsätze bei Bränden oder anderen Notlagen bleiben grundsätzlich gebührenfrei. Wer aber fahrlässig einen Einsatz verursacht, der muss dafür bezahlen. Da die Rümminger Einsatzkräfte keine Aufwandsentschädigung erhalten, könne bei der Berechnung der Stundensätze nur Versicherungs-, Ausrüstungs- und Materialkosten in Ansatz gebracht werden, erklärte Joana Carreira.
So ergab sich bei der Kalkulation schließlich ein die Arbeit der Feuerwehr wenig wertschätzender Stundensatz von nur 6,66 Euro pro Feuerwehrangehörigem. „Das ist natürlich unsinnig, aber der Berechnungssystematik geschuldet“, sagte Gemeinderat und Feuerwehrkommandant Gerhard Wildschütz. Er dankte allen Arbeitgebern, „dass sie unsere Wehrleute für Einsätze kostenlos freistellen“. Für die eingesetzten Fahrzeuge gelten pauschale Sätze, die das Land für jeden Modelltyp einheitlich festgelegt hat.
Gemeindeordnung an Größe angepasst
Auch die 36 Jahre alte Streupflichtsatzung wurde aktualisiert und schließt nun auftauendes Salz explizit aus. Gestreut werden dürfen nur noch Sand oder Split.
Die Bestimmungen der Gemeindeordnung habe man „auf Rümmingen heruntergebrochen“, so Carreira weiter. Denn die bisherige Hauptsatzung aus dem Jahr 2016 habe auf einer Mustersatzung für Orte mit mehr als 10 000 Einwohnern beruht. Sie enthielt auch Passagen zur Arbeit eines zweiten hauptamtlichen Bürgermeisters und zu Ortschaftsräten. Über beides verfüge Rümmingen bekanntlich nicht, machte Carriera deutlich. Außerdem wurden alle Paragrafen, die Ausschüsse betrafen, herausgenommen, da die Gemeinde Finanz- und Verwaltungsausschuss aufgelöst hat. Die letzte Satzung, die einer Revision unterzogen wurde, war die 23 Jahre alte Nutzungsordnung für die Friedhofskapelle. „An den Mietsätzen haben wir aber nichts geändert“, betonte die Bürgermeisterin. So kostet die Miete der Kapelle für eine Veranstaltung ohne Eintritt nach wie vor 50 Euro; und für einen Anlass mit Eintritt werden 75 Euro in Rechnung gestellt. Karitative Anlässe sind in der Kapelle weiterhin kostenfrei.
Einzige Neuerung: Für die Lagerboxen, die Vereinen zur Verfügung gestellt werden, übernimmt die Gemeinde künftig keine Haftung mehr. Alle neuen Satzungsentwürfe nahm der Gemeinderat einstimmig an.