Für die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren in Wildberg sind unter anderem steigende Stromkosten verantwortlich – die sich allein im städtischen Klärwerk mehr als verdreifachen. Foto: Priestersbach

Die Wasser- und Abwassergebühren in Wildberg werden rückwirkend zum 1. Januar angehoben. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten und notwendiger Investitionen hatte sich bereits im Dezember abgezeichnet, dass die Bürger der Schäferlaufstadt in diesem Jahr mit einer Erhöhung der Gebühren rechnen müssen. „Die Kostensteigerungen und die Inflation treffen uns ebenso wie die Bürger“, machte Rathauschef Ulrich Bünger in der jüngsten Ratssitzung deutlich.

Nicht unerwähnt ließ er den Hinweis: „Wenn die Leute Wasser sparen, steigen die Preise“ – denn die Betriebskosten bleiben die gleichen.

„Irgendjemand muss das bezahlen“

Wie Stadtkämmerer Andreas Bauer ergänzte, lagen beispielsweise die Stromkosten für die Wildberger Kläranlage in der Vergangenheit monatlich bei rund 11 000 Euro. Im Januar wurden jetzt 34 000 Euro fällig – und „irgendjemand muss das bezahlen“, so Bauer. Zudem sei die Wasserversorgung in der Schäferlaufstadt mit ihrem Verbrauch von rund 580 000 Kubikmetern Trinkwasser schon mit Blick auf die Topografie ein sehr kostenintensives System.

Im vergangenen Jahr hatte der Wildberger Gemeinderat noch bewusst auf eine volle Kostendeckung bei der Wasserversorgung verzichtet. In dieser Woche zogen die Räte nun aber notgedrungen die Konsequenzen aus der vorgelegten Kalkulation. Für Diskussionsstoff und eine ausgesprochen knappe Abstimmung sorgte im Bürgersaal allerdings nicht das „ob“, sondern die Verteilung der Anhebung auf Verbrauchs- und Zählergebühr.

Eine „Kostenspirale“

Wie CDU-Rat Gerhard Ostertag betonte, „fällt es uns in Zeiten steigender Energie- und Lebenshaltungskosten nicht leicht, die Wassergebühren zu erhöhen“. Für ihn stellte sich grundsätzlich die Frage, „wohin diese Kostenspirale führen wird“. Gleichzeitig plädierte er dafür, die Verbrauchsgebühr von bislang 3,39 Euro je Kubikmeter auf 4,00 Euro zu erhöhen, und die Grundgebühr bei 2,27 Euro pro Monat zu belassen. Das wäre eine höhere Motivation, um Wasser zu sparen – und wer den Wasserverbrauch senke, der spare auch bei den Abwassergebühren, argumentierte Ostertag.

Rolf Dittus von den Freien Wählern befürchtete dagegen, wenn die Bürger Wasser sparen, gehe der Wasserzins nach der nächsten Kalkulation wieder in die Höhe. Er plädierte daher für den Verwaltungsvorschlag mit einer gleichgewichteten Mehrbelastung von 3,80 Euro pro Kubikmeter Wasser und einer monatlichen Grundgebühr von 4,40 Euro. In diese Richtung tendierte ebenfalls Jens Mayer (Freie Wähler), denn man müsse die Leitungskosten gleichmäßig verteilen. Außerdem erneuerte er seinen Vorstoß, den Wasserzins für die Nutztierhaltung zu reduzieren. Zumal es ja ein Unterschied sei, ob man das Wasser in der Landwirtschaft oder zum Befüllen eines Pools benötige.

Wasser als „Lebensmittel“

Für Regina Schröder (Grüne) ist Wasser ein Lebensmittel, und es gebe nur einen Anreiz zum Wasser sparen, wenn es einen entsprechenden Preis hat. Sie wollte deshalb auch nicht an der Grundgebühr drehen, sondern plädierte für die Erhöhung der Verbrauchsgebühr.

Für die SPD signalisierte Dieter Dannenmann, dass man ebenfalls dazu tendiere, die Wassergebühr auf 4,00 Euro anzuheben, „um die Motivation zum Sparen zu erhöhen“. In der anschließenden Abstimmung entfielen zehn Stimmen auf die alleinige Erhöhung der Verbrauchsgebühren, während neun Räte sich für den Verwaltungsvorschlag aussprachen.

Info: Änderungen beim Abwasser

Änderungen wird es in diesem Jahr ebenfalls bei den Abwassergebühren geben: Während die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung von bislang 3,39 Euro je Kubikmeter auf 3,90 Euro angehoben wird, steigt die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers von 0,41 Euro pro Kubikmeter auf 0,47 Euro. Wie Dieter Dannenmann dazu anmerkte, sei es schon ein hoher Luxus, „einfach auf den Knopf zu drücken, um sein Abwasser zu entsorgen“. Gerhard Ostertag machte darauf aufmerksam, dass man im Abwasserbereich kostendeckende Gebühren festlegen müsse – und dass „man sich in diesem Bereich keine Nachlässigkeiten leisten darf“.