Mancher Flüchtling macht sich wieder auf zurück in sein Herkunftsland. (Symbolfoto) Foto: bettysphotos - stock.adobe.com

Mit dem Zusammenbruch des Assad-Regimes in Syrien steht das Thema Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland mehr denn je im Fokus. Im Kreis Rottweil unterstützt eine Beratungsstelle seit 2019 Ausreisewillige dabei. Trotzdem dauert es manchmal monatelang, bis die Rückreise erfolgt.

Der Wunsch nach einer Rückkehr ins Herkunftsland ist offenbar deutlich gestiegen, wie die Zahlen zeigen. Nahmen vor sechs Jahren noch rund 50 Menschen das Angebot der Rückkehrberatungsstelle des Landkreises in Anspruch, waren es vergangenes Jahr schon mehr als doppelt so viele. Das bedeutet aber nicht, dass alle letztlich auch zurückkehren.

 

Diese Menschen sind zurückgekehrt

Insgesamt sind 163 Personen im Zeitraum von 2019 bis 2024 freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt, erfahren wir auf Nachfrage von Andrea Schmider, Pressesprecherin des Landratsamtes Rottweil.

Dabei handelte es sich um Menschen aus China, Nordmazedonien, Albanien, der Türkei, Georgien, Nigeria, Indien, Tunesien, Palästina, Irak, Algerien, Syrien und Afghanistan.

Stelle aufgestockt

Die Rückkehrberatungsstelle ist ans Amt für Aufnahme und Integration angegliedert und wurde 2019 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent besetzt. Im ersten Jahr waren es zehn Personen, die nach einer Beratung freiwillig in ihr Herkunftsland ausreisten.

2020 bis 2022 habe man insgesamt trotz Pandemie und halbjährig unbesetzter Stelle insgesamt 43 Personen beraten, die daraufhin in ihr Herkunftsland zurückkehrten, teilt Schmider mit.

„Nachdem auch im Jahr 2023 die hohen Zugangszahlen von Asylsuchenden nicht abnahmen, wurde die Stelle nach zweimonatiger Vakanz ab 1. März 2023 in eine Vollzeitstelle umgewandelt, um so die gestiegenen Anforderungen erfüllen zu können“, zeichnet sie den Verlauf nach.

2023 seien 23 Personen und im vergangenen Jahr 87 Personen freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Angesichts von etwas mehr als 100 Beratungen also durchaus eine hohe Quote.

Folgen der Entwicklungen in Syrien

Wir möchten wissen, ob die Folgen des Sturzes des Assad-Regimes auch im Kreis Rottweil spürbar waren, und erfahren: Bereits am Tag nach dem Sturz hätten zwei syrische Familien für eine Erstberatung vorgesprochen, seither in Summe rund 20 Personen. „Konkret will eine syrische Familie in den kommenden Wochen tatsächlich freiwillig zurückkehren.“

Finanzieller Faktor

Dass Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurückkehren, ist für den Landkreis auch aus finanzieller Sicht von Interesse. Auf Nachfrage beim Landratsamt heißt es, die genaue Kostenersparnis durch die Rückführung könne nicht beziffert werden, „weil sich die Leistungshöhe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter anderem auch nach dem Asylbewerberstatus richtet“. Man habe also keine durchgängige Zahl, die man einfach multiplizieren könne.

Es lasse sich auch nicht beziffern, welche Folgekosten in anderen Systemen (Bürgergeld, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe) vermieden worden seien.

Aber: 2019, als 18 Personen erfolgreich in ihr Heimatland zurückkehrten, wurde dem Kreistag von einer Ersparnis in Höhe von rund 60 000 Euro an Sozialleistungen, Mietkosten, Personalkosten, Verwaltungsaufwand und mehr dadurch berichtet. Beispielhaft wurde eine psychisch schwer kranke Person genannt, für die der Kreis damals rund 20 000 Euro an Krankheitshilfe leisten musste.

Wer nimmt Beratungen in Anspruch?

Alle Geflüchteten würden bei ihrer Ankunft über die Rückkehrberatungsstelle informiert, erklärt Andrea Schmider zum Prozedere. „Eigeninitiativen der Geflüchteten zum Thema Rückkehr stellen wir vor allem dann fest, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, also die Abschiebung droht.“

Manchmal dauert es Monate

Eine rasche freiwillige Ausreise sei nach der Erstberatung nur dann möglich, wenn die ausreisewilligen Personen über Reisepässe verfügen würden. Andernfalls müssten Ausweispapiere über das Konsulat des Heimatstaates beschafft werden, „was in Einzelfällen tatsächlich Monate dauern kann“, erfahren wir von Schmider.

Wenn die Formalitäten erledigt seien, buche man für die Ausreisewilligen den Rückflug in das Heimatland und regele auch den Transfer zum Flughafen. Die Bundespolizei bestätige abschließend die vollzogene Ausreise der Personen.

Finanzielle Hilfe

Außerdem gibt es eine finanzielle Unterstützung: „Gegenwärtig erhalten volljährige Personen eine pauschale Reisebeihilfe in Höhe von 200 Euro, Minderjährige 100 Euro. Außerdem können Starthilfen (maximal 1000 Euro für einen Erwachsenen) im Heimatland gewährt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – etwa, wenn eine konkrete Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach der Rückkehr angestrebt wird“, ergänzt die Pressesprecherin.

Falsche Vorstellungen vom Leben in Deutschland

Was man im Landratsamt festgestellt habe: Der eigentlichen Rückkehr gehe in der Regel ein langer Denkprozess der Rückkehrwilligen voraus. Gründe für die Rückkehr seien meist falsche Vorstellungen vom Leben in Deutschland, enttäuschte Erwartungen, Heimweh und Ähnliches.

Zur Vorbereitung der Rückreisewilligen in ihr Herkunftsland erklärt Schmider auf Nachfrage: „Mit der aufgezeigten Möglichkeit, eine Starthilfe zu gewähren, kehren diese Personen zumindest nicht völlig mittellos in ihr Heimatland zurück. Darüber hinaus zeigen wir Kontaktmöglichkeiten für weitere Hilfestellungen im Heimatland auf, soweit solche dort vorhanden sind.“