Siegfried Lorek (CDU) kritisiert den „grünen Verwaltungsrichter“ in Berlin wegen des viel diskutierten Entscheids in einer Asylsache. Beim Richterbund kommt das gar nicht gut an.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat Kritik auf sich gezogen mit einer Entscheidung, in der es die Zurückweisung von zwei Somaliern und einer Somalierin am Bahnhof Frankfurt/Oder als rechtswidrig beurteilt. Dass verwundert nicht, denn das Gericht argumentiert grundsätzlich. Der Beschluss konterkariert die Anweisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an die Grenzpolizei, Rückführungen auch dann zu veranlassen, wenn ein Asylbegehren vorgetragen wird. Die Richter sagen: Vor einer Rückführung müsse geprüft werden, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig sei. Der Ausnahmetatbestand, den das Europarecht für den Fall einer schweren Krise vorsieht und auf den Dobrindt sich beruft, sei nicht gegeben.
Ein Teil der Reaktionen verliert jedoch jedes Maß. Im vorliegenden Fall sehen sich sogar Richterverbände zu Mäßigungsappellen veranlasst. Der Berliner Richterbund spricht von einem „Angriff auf den Rechtsstaat“. Zwei Kolleginnen und ein Kollege würden „persönlich diffamiert und bedroht“, heißt es in einer Erklärung. „Das geht zu weit.“
Auf eine Anfrage reagierte weder Lorek noch das Ministerium
Auch das Portal „Nius“ des früheren „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt nahm sich des Themas an. Laut Reichelt handelt es sich bei dem Gerichtsbeschluss um „eine konzertierte Aktion der deutschen Asyl- und Anti-Abschiebeindustrie“. Das Medienportal ordnet sodann einen namentlich genannten Richter den Grünen zu und schlüsselt detailliert auf, mit welchen Personen – genauer: Grünen-Politikern – der Richter auf Social Media verbunden ist.
Ob der baden-württembergische CDU-Politiker Siegfried Lorek über „Nius“ auf die „Grünen-Connection“ des Richters gestoßen ist, bleibt unklar. Auf eine Anfrage reagierten weder er noch sein Ministerium. Das rechtspopulistische Medienportal wird in gewissen CDU-Kreisen geschätzt. Jedenfalls sah sich Lorek bemüßigt, ein Filmchen auf Social Media zu stellen, das ihn in einem Fahrstuhl auf dem Weg nach oben zeigt. „In sechs Stockwerken“ erklärt launig, dass „ein grüner Verwaltungsrichter“ in Berlin versucht habe, die rechtskonforme Asylpolitik der Bundesregierung zu durchkreuzen.
Richter sind keine politischen Eunuchen
Der Instagram-Beitrag wäre kaum der Rede wert, handelte es sich bei Lorek nicht um den Staatssekretär im baden-württembergischen Justizministerium. Dass ein so hoher Vertreter der Justiz eine Gerichtsentscheidung als parteipolitisch motiviert bezeichnet, wirft Fragen auf, die an den Grundfesten des Rechtsstaats rütteln. Richter sind dazu angehalten, sich politisch zu mäßigen; sie sind aber keine politischen Eunuchen. Andreas Singer, der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, ist Mitglied der FDP. Malte Graßhof, der Präsident des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs und früherer Verwaltungsrichter, wird der CDU zugerechnet. Wenn Justizpolitiker in Justizministerien beginnen, Gerichtsurteile nach der Parteipräferenz oder Parteimitgliedschaft von Richtern auszudeuten, ist die unabhängige Justiz erledigt. Zudem zeigt sich der Staatssekretär Lorek in diesem Social-Media-Beitrag schlecht informiert: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin erging als Kammerentscheidung, an der drei Berufsrichter beteiligt waren, zwei Frauen und ein Mann. Deren Rechtsauffassung wird von sehr vielen Fachleuten geteilt.
Nach der Anfrage löschte Lorek seinen Beitrag
Stefan Schifferdecker, Vorsitzender des Berliner Richterbundes, sagt zu Loreks Äußerung, Richter seien an Gesetz und Recht gebunden. „Die parteipolitische Zuschreibung suggeriert, der Richterkollege habe aus parteipolitischen Gründen das Recht gebrochen. Das empfinden wir als Diffamierung.“
Nach der Anfrage an das Justizministerium löschte Lorek – von Beruf Polizist mit Ambitionen auf das Innenressort – seinen Beitrag. Statt dessen meldete er sich in einem neuen Video mit der Botschaft, dass alles nicht so gemeint gewesen sei. Man möge ihn bitte nicht falsch verstehen.
Richtig verstanden verhält es sich so: Der Staatssekretär bekämpft die politische Konkurrenz in einer Form, die seinem Amt nicht angemessen ist. Im März ist Landtagswahl.