Ignace Murwanashyaka im Oberlandesgericht in Stuttgart Foto: dpa

Seit 2011 steht in Stuttgart ein Führer der Hutu-Miliz vor Gericht. Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass der 52-Jährige für Plünderungen, Vergewaltigungen und Morde verantwortlich ist. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück.

Stuttgart - Die Verteidigung im Ruanda-Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart hat für den Hauptangeklagten auf Freispruch plädiert. Sie wies am Montag den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zurück. Die Anklage hatte für den Hauptangeklagten Ignace Murwanashyaka eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Ein Bundesanwalt sieht es als erwiesen an, dass der 52-Jährige als Führer der Hutu-Miliz FDLR („Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas“) im Kongo 2008 und 2009 für Plünderungen sowie für die Vergewaltigung und Tötung etlicher Zivilisten verantwortlich war. Murwanashyakas Verteidigerin sagte dagegen, ihr Mandant habe als Politiker keine Macht über den militärischen Arm der FDLR gehabt. Er soll laut Anklage mit seinem Stellvertreter von Mannheim und Neuffen (Kreis Esslingen) aus per Satellitentelefon, SMS und E-Mail die Rebellengruppe im Ostkongo kontrolliert haben.

Murwanashyaka steht seit Anfang Mai 2011 vor Gericht. Der Prozess ist einer der ersten in Deutschland nach dem 2002 eingeführten Völkerstrafgesetzbuch. Dieses ermöglicht es deutschen Gerichten, Kriegsverbrechen selbst dann zu ahnden, wenn sie im Ausland begangen wurden.