Die Gauchachtalbrücke an der B 31 zwischen Unadingen und Döggingen Foto: Jens Wursthorn

Damit soll Bewegung in das Bauprojekt an der B 31 kommen. Trotzdem heißt es Warten – weitere Klagen könnten folgen.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 zwischen Unadingen und Döggingen eine Planergänzungsentscheidung erlassen.

 

Wie das RP in einer Pressemitteilung schreibt, wurde damit bestätigt, dass die Umweltauswirkungen des Vorhabens dem Bau nicht entgegenstehen. Bislang ist die Entscheidung allerdings noch nicht rechtskräftig.

Für den Fall, dass keine Klage erhoben wird und damit unanfechtbares Baurecht besteht, wird das zuständige Straßenbaureferat des RP die weiteren Vorbereitungen für die Umsetzung des Projekts treffen. Zunächst steht dann die Wiederaufnahme des 2022 unterbrochenen Verfahrens zur Vergabe der Bauarbeiten an.

Erst im Anschluss kann der Zeitplan für das Projekt überarbeitet werden. Wann die Bauarbeiten beginnen können, ist nach Angaben des Regierungspräsidiums deshalb noch nicht absehbar. Das ergänzende Verfahren war erforderlich geworden, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) auf die Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) die am 11. Februar 2022 vom RP erteilte Plangenehmigung für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen beanstandet und Nacharbeiten für erforderlich angesehen hatte.

VGH forderte Nacharbeiten

Die B 31-Ortsumfahrung von Döggingen war 1991 planfestgestellt und im Juli 2002 für den Verkehr freigegeben worden. Allerdings war die damals mit genehmigte zweite Brücke über das Gauchachtal nicht realisiert worden. Wie das RP mitteilt, waren Gegenstand des jetzt abgeschlossenen ergänzenden Verfahrens die Nacharbeiten, die der VGH als erforderlich angesehen hat.

So hat die Planfeststellungsbehörde des RP eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese schließt neben der Errichtung der Baustraße und der Baustelleneinrichtungsflächen auch die zweite Gauchachtalbrücke und einen Teil der anschließenden zweiten Fahrbahn ein.

Zudem wurde die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen und auf Zauneidechsen ergänzt sowie die Auswirkungen auf das Klima geprüft. Diese Prüfungen haben bestätigt, dass die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Umweltschutzgüter auch im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge einer Zulassung des Vorhabens nicht entgegenstehen. Die Ergänzungsentscheidung sowie die zugehörigen Planunterlagen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden unter rpf.baden-wuerttemberg.de/abt2/ref24/planfeststellung (Rubrik „Straßen“). Die förmliche Bekanntmachung, inklusive Frist für mögliche Klagen, erfolgt Mitte Januar.