Inzwischen war das Zimmertheater in Rottweil immer mal wieder Gegenstand in parlamentarischen Debatten und Sitzungen in der Landeshauptstadt. Etwa in der ersten Beratung über den Doppelhaushalt der grün-schwarzen Landesregierung Mitte November. Die Redebeiträge wurden jetzt von der Landtagsverwaltung als Drucksache veröffentlicht. In seinem Beitrag wiederholte der AfD-Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel die Vorwürfe seiner Fraktion und erntete Widersprüche von der CDU-Fraktion.
Erstaunen geäußert
Tage zuvor hat sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit dem Antrag der rechtspopulistischen Partei befasst. Auch diese Drucksache liegt nun vor. Demnach habe eine AfD-Abgeordnete im Ausschuss ausgeführt, sie sei erstaunt, dass das Zimmertheater Rottweil eine so hohe Förderung erhalten habe. Ihre Fraktion wolle erreichen, dass Theater, die durch das Land gefördert würden, parteipolitisch neutral blieben. Abgeordnete von CDU und Grünen widersprachen der Auffassung. Die Freiheit der Kunst sei ein hohes Gut und es stehe den Theatern frei, das zu bearbeiten und zur Aufführung zu bringen, was aus ihrer Sicht gesellschaftspolitisch relevant sei, so die CDU-Abgeordnete, die damit die Auffassung des Ministeriums unterstützte.
Gedankliche Konfusion
Der Grünen-Abgeordnete fügte dem Protokoll zufolge hinzu, die Angriffe auf die Kunst kämen immer aus der gleichen Ecke. Der AfD-Fraktion gehe es darum, dass die Theater nur noch das aufführen dürften, was dem Staat genehm sei. Da diese Staatspraxis in der DDR 1989 geendet habe, müsse man noch 50 weitere Jahre zurückgehen, um auf das zu stoßen, was die Antragsteller (AfD) wirklich erreichen wollten.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das im Namen der Landesregierung antwortete, vertrat die Auffassung, dass bei der AfD-Fraktion eine gedankliche Konfusion vorliege. Die Forderung nach Neutralität sei mit der Freiheit der Kunst nicht vereinbar.
Das Neutralitätsgebot hingegen gelte für staatliche Einrichtungen. Diese hätten politisch neutral zu sein und seien dies auch. Dies gelte im Übrigen auch für die Entscheidung über öffentliche Mittel. Wenn über die Förderung durch eine Jury nach qualitativen Kriterien entschieden werde, habe der Staat dem Neutralitätsgebot Genüge getan. Der Ausschuss empfahl in seiner Sitzung dem Plenum einvernehmlich, den Antrag der AfD für erledigt zu erklären.
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