Um die öffentliche Fläche vor dem Imbiss zu sichern, übt die Stadt Rottweil ihr Vorkaufsrecht aus. Foto: Stapel

Stadt macht von Vorkaufsrecht gebrauch. Neuer Eigentümer will auf Grundstück bauen. 

Rottweil - Für viele steht er schon immer da und ist ein fester Bestandteil von Rottweils Innenstadt: Der Imbiss "Zum Engel" an der Königstraße. Jetzt ist das Grundstück verkauft und es bleibt offen, was aus dem Traditionsangebot wird.

Grundstück wie Imbiss sind in privater Hand. Dass sich trotzdem der Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss des Gemeinderats damit beschäftigt, liegt am Vorschlag der Stadtverwaltung, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wie schon in anderen Fällen an der Königstraße soll die Gelegenheit genutzt werden, den Fußweg und die Grünfläche vor dem "Engel" in Eigentum der Stadt zu bekommen, um beides für die Allgemeinheit erhalten zu können.

Einige Stadträten brachten Zweifel vor, ob es dazu notwendig ist, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Günther Posselt (CDU), Hermann Breucha (FWV) und Daniel Karrais (FDP) plädierten dafür, besser mit dem Käufer über den vorderen Teil des Grundstücks, mit einer Fläche von 137 Quadratmetern zu verhandeln. Auch Bürgermeister Christian Ruf will das. Er sei durchaus bereit, mit dem Käufer zu verhandeln. Da dies in der Frist bis zum Ablauf des Vorkaufsrechts realistisch nicht zu einem Ergebnis zu bringen ist, solle zunächst vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden - quasi zur Sicherheit. Mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen gab der Ausschuss der Stadtverwaltung dafür grünes Licht.

Vorkaufsrecht ausgeübt

Klar wurde in der öffentlichen Sitzung, dass der Käufer auf dem Grundstück bauen will. Hintergründe und weitere Informationen hatte es lediglich für die Stadträte hinter verschlossenen Türen gegeben.

Wie Pressesprecher Tobias Hermann in der Zwischenzeit bestätigen kann, hat die Stadt noch fristgerecht das Vorkaufsrecht ausgeübt - zum dann üblichen Kaufpreis, der bei einem Drittel des Schätzwertes liegt: 7261 Euro für die 137 Quadratmeter große Fläche. "Die Stadt erhebt keinen Anspruch auf den hinteren Teil des Grundstücks, lediglich auf den vorderen Teil", stellt Hermann klar. "Wir möchten nur den Fußweg und die Grünfläche" an der Königstraße.