Wer die Insolvenz seines Unternehmens nicht rechtzeitig anmeldet, macht sich schnell der Insolvenzverschleppung schuldig. Symbolfoto: © h_lunke – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Zwei Geschäftsführer aus Rottweil müssen sich vor dem Amtsgericht verantworten

Rottweil. Zwei Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens mit Sitz in Rottweil mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Anklage lautete auf vorsätzliche Insolvenzverschleppung. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, nicht rechtzeitig die Insolvenz ihres Unternehmens beantragt zu haben. Bereits seit 29. September 2017 sei ihnen die Zahlungsunfähigkeit bekannt gewesen. Dennoch hätten sie erst am 25. Oktober 2018 Insolvenz angemeldet.

Schon kurz nach Eröffnung des Verfahrens wurde die Sitzung unterbrochen, um eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu ermöglichen. Dabei wurde eine Übereinkunft erreicht. Gegen die Zahlung eines Bußgeldes von je 2400 Euro wurde das Verfahren eingestellt. Auf Vorschlag der Angeklagten wurden der Verein "Frauen helfen Frauen" und das Kinderhospiz in Villingen-Schwenningen als Begünstigte der Zahlungen festgelegt.

Zur Begründung erläuterte die Richterin, dass der Fall eher untypisch sei. So habe die Verteidigung vorgebracht, dass durch das Handeln der Angeklagten kein Vermögen Dritter geschädigt worden sei, zumindest nicht in erheblichem Maße. Auch habe das Unternehmen keine Angestellten gehabt, und die Angeklagten hätten durch die Insolvenz privat große finanzielle Einbußen zu verzeichnen.

Dementsprechend meinte auch eine der Angeklagten, dass es schwierig sei, die Summe aufzubringen, da sie sich zur Zeit in Kurzarbeit befände. Daher wurde die Zahlung des Bußgeldes auf sechs Monatsraten gestreckt.