Der Prozess gegen Drazen D. (Bildmitte, mit Jacke verdeckt), wird am 4. April fortgesetzt. Foto: Graner

Staatsanwaltschaft sieht nach Aktenlage Merkmale für besondere Schwere der Schuld. Mit Video

Villingendorf/Rottweil - Zum Fall Villingendorf fällt Ende Juni das Urteil. Sollte Drazen D. wegen dreifachen Mordes verurteilt werden, geht die Staatsanwaltschaft momentan davon aus, dass eine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Die Mutter des getöteten Jungen schreibt, sie hoffe auf Gerechtigkeit.

"Es wird Aufgabe des Landgerichts sein, die Anordnung der besonderen Schwere der Schuld zu prüfen, wenn es zur Mordverurteilung kommt", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, auf Anfrage. Eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten würde sich damit deutlich nach hinten verlagern.

Das mögliche Strafmaß

"Nach derzeitiger Aktenlage", so betont er, und natürlich vorausgesetzt, dass das Gericht Drazen D. wegen Mordes schuldig spricht, seien Merkmale für die Anordnung der besonderen Schwere der Schuld gegeben: Es gibt mehrere Mordopfer, es liegen laut Anklage zudem mehrere Mordmerkmale vor.

Seit dem Prozessauftakt am vergangenen Freitag und dem Bekanntwerden schrecklicher Details aus der Anklage drängt sich bei vielen die Frage auf: Wie kann, wie wird derjenige, der diese Taten begangen hat, bestraft werden? Der drei Menschen, darunter ein sechsjähriges Kind, erschossen hat.

Parallele zu Gladbeck

Bei einem Schuldspruch wegen Mordes heißt das Urteil: lebenslang. Im "Normalfall" heißt das, dass nach frühestens 15 Jahren die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragt werden kann, erklärt Frank Grundke. Dies ist erst später möglich, wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Grundke verweist auf einen aktuellen Fall: Auch beim Gladbecker Geiseldrama wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, Dieter Degowski kam nun nach knapp 30 Jahren frei. Laut einer Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht müsse grundsätzlich jeder Verurteilte zumindest eine Perspektive auf vorzeitige Entlassung mit Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung haben.

Schweigen des Angeklagten

Wenn ein Angeklagter, wie derzeit Drazen D., zu den Vorwürfen gegen ihn im Prozess nichts sagt, so darf ihm dies nicht negativ ausgelegt werden. "Es ist sein Recht, zu schweigen", so Frank Grundke. Umgekehrt könne ein Geständnis gegebenenfalls positiv bewertet werden. Allerdings: Wenn das Gericht im Fall Villingendorf zu einem Urteil wegen Mordes kommt, dann würde auch ein Geständnis nichts ändern.

Zur Waffe extra Verfahren

Die Waffenbeschaffungsfahrt nach Kroatien, die Drazen D. in der Anklage zur Last gelegt wird, zieht ein weiteres Verfahren nach sich, wie zum Prozessauftakt bekannt wurde. Der 41-Jährige soll sich, wie berichtet, in Begleitung einer Frau aus Singen befunden haben, gegen die separat verhandelt wird. Bei ihr hatte er im Zeitraum vor der Tat wohl gewohnt. Details hierzu will die Staatsanwaltschaft jedoch noch nicht nennen.

Statement der Mutter

Die Mutter des getöteten sechsjährigen Kindes und Ex-Partnerin des Angeklagten hat sich zum Prozessauftakt auf einer russischen Internetplattform geäußert. Sie hoffe, dass Gerechtigkeit komme und die ganze Welt erfahren werde, was passiert ist. Namentlich spricht sie die Frau an, die bei der Waffenbeschaffung in Kroatien dabei gewesen sein soll: "Wie konntest du das mitmachen... du bist doch selbst Mutter".. schreibt sie unter anderem. Und, dass ihr Leben ohne ihren kleinen Engel keinen Sinn mehr hat.

Die Prozess-Fortsetzung

Nach Ostern wird der Prozess gegen Drazen D. fortgesetzt. Dann kommen unter anderem die Polizisten zu Wort, die bei seiner Festnahme in Neufra beteiligt waren. Außerdem sagen die Nachbarn aus, die am Tatabend die Schüsse und Hilferufe gehört hatten.

Wie der Vizepräsident und Pressesprecher des Landgerichts Rottweil, Thilo Rebmann, mitteilt, findet der Fortsetzungstermin am Mittwoch, 4. April, ohne die rechtsmedizinische Sachverständige statt, die verhindert ist. Am Vormittag werden Zeugen zu "zeitlich vorgelagerten Wahrnehmungen am Tattag in Villingendorf" gehört. Das Auto von Drazen D. war bereits am Mittag unter anderem vor der Turnhalle gesehen worden. Außerdem hatten Zeugen ihn laut Kriminalpolizei gesehen, wie er recht orientierungslos umherlief. Am Nachmittag werden Personen gehört, die vor der Tat in der Wohnung in Villingendorf anwesend gewesen sein sollen sowie Polizeibeamte, die an der Festnahme beteiligt waren.

Am Freitag, 6. April, werden zunächst Notärzte und überwiegend am Tattag eingesetzte Kriminalbeamte vernommen. Am Nachmittag werden die Nachbarn zu ihren Beobachtungen gehört.

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