"Wild" aufgestellte Container ähneln denen des DRK / Die Stadt kann nur auf öffentlichen Grundstücken eingreifen

Von Larissa Schütz

Rottweil. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für Bedürftige und auch für die Arbeit des DRK-Ortsverbands: Altkleidersammlungen. Nun entdecken Privatsammler das Geschäft für sich und stellen ihre Container "illegal" auf.

Auch in Rottweil stehen inzwischen private Altkleidercontainer – Konkurrenz für den Ortsverein, besonders, wenn man bedenkt, dass dieser seinen Haushalt komplett selber leistet, wie Helmut Spreter, bis vor kurzem Vorsitzender, bei der Mitgliederversammlung vom 3. Februar betont hatte.

Und umso mehr trifft es natürlich diesen Haushalt, dass immer mehr Privatsammler das lukrative Geschäft für sich entdecken. Denn Altkleidersammlungen sind nicht genehmigungspflichtig und können von jedem durchgeführt werden – auch zu rein kommerziellen Zwecken. Dabei würden die privaten Kleidercontainer vermehrt "wild" aufgestellt werden, so Spreter weiter: "Ich hoffe, dass die Stadt dagegen bald etwas unternehmen wird."

Anton Graf, Assistent der Geschäftsführung, erklärt ein weiteres Problem: "Durch das sehr ähnliche Erscheinungsbild der "wild" aufgestellten Container werde den Bürgern suggeriert, dass es sich um Container gemeinnütziger Organisationen wie beispielsweise dem DRK handelt". Oftmals sind diese kaum von Containern des gemeinnützigen DRK zu unterscheiden. Graf vom Ortsverband empfiehlt deshalb, gut erhaltene, abgelegte Kleidung direkt im Kleiderladen abzugeben. "So können Sie sicher gehen, dass Ihre Kleidung direkt Bedürftigen zugute kommt."

Tatsächlich hat das Rottweiler Ordnungsamt zwischenzeitlich reagiert: "Für das Aufstellen von Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen ist eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Das DRK hat Container aufgestellt, die von uns genehmigt sind. Allerdings haben weitere, private Anbieter in der Vergangenheit Container ohne Genehmigung aufgestellt", berichtet Jörg Alisch, Leiter der städtischen Ordnungsverwaltung. "Diese haben wir nun inzwischen wieder entfernen lassen."

Bei "illegalen" Containern könne das Ordnungsamt jedoch nur etwas tun, wenn sie auf öffentlichen Flächen stünden. Auf privaten Flächen habe die Stadt keine Möglichkeiten. "Dort gibt es keine Genehmigungspflicht bei der Stadt und grundsätzlich hat jeder – das Einverständnis des Grundstückseigners vorausgesetzt – die Möglichkeit, derartige Container aufzustellen", erläutert Alisch weiter.