Die Besucherplattform des Testturms erweist sich als touristische Attraktion. Foto: Nädele

Neues Rottweiler Wahrzeichen ein Besuchermagnet. Verhandlungen über Öffnungszeiten.

Rottweil - Nach noch nicht veröffentlichten Zahlen sollen in weniger als einem Jahr 200.000 Besucher auf der Besucherplattform des Testturms von Thyssen-Krupp Elevator (TKE) in Rottweil gezählt worden sein. Unterdessen wird über die Ausweitung der Öffnungszeiten des Ausgucks verhandelt.

Ein weiterer Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen? Nach inoffiziellen Angaben hat der Aufzughersteller TKE in den ersten elf Monaten des Betriebs der Besucherplattform 200.000 Besucher gezählt. Damit dürften die Erwartungen des Betreibers und der Stadt Rottweil bei Weitem übertroffen worden sein.

Der Rottweiler Oberbürgermeister Ralf Broß formulierte vor Öffnung der Plattform im Oktober vergangenen Jahres die Hoffnung, dass dadurch 100.000 zusätzliche Tagesgäste im Jahr in die älteste Stadt im Land kommen. Jetzt ist es offensichtlich das Doppelte dessen, was man erwartet hatte.

Derweil wurde eine Art Sprechklausel gezogen, die im städtebaulichen Vertrag zwischen dem Konzern und der Stadt verankert ist. Demnach sollen sechs Monate nach der Öffnung der Besucherterrasse für die Öffentlichkeit die Erfahrungen und die Nachfrage aus dem Betrieb ausgewertet werden. Der Vorhabenträger, also TKE, werde über eine Ausweitung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit in Abstimmung mit der Stadt entscheiden. Diese Gespräche laufen, sind aber noch nicht zu Ende geführt worden. Freilich ist es, nach den nun vorliegenden Ergebnissen, das Interesse der Stadt, diese Zeiten auszuweiten. Das ist für einen überschaubaren Zeitraum ja schon einmal geschehen. In dem Sommermonat August konnte man an sechs Tagen in der Woche mit dem Panoramaaufzug den Turm hochfahren und Deutschlands höchste Besucherplattform betreten. Ansonsten ist der Ausguck nur an drei Tagen in der Woche zugänglich.

Thyssen-Krupp Elevator betont in den Gesprächen verständlicherweise die eigentliche Bedeutung des 40-Millionen-Euro-Projekts: Darin werden neue Aufzüge getestet und entwickelt. So soll in Rottweil das erste seillose Aufzugsystem namens Multi zur Marktreife gebracht werden. Diese Arbeiten kollidierten zuweilen mit dem Betrieb des Gebäudes als Besucher-Turm.

Wie die Stadtverwaltung bestätigt, arbeite man einer Kompromisslinie. Wann die Gespräch zu Ende geführt werden, ist noch offen.  Das sagt Oberbürgermeister Ralf Broß dazu: "Soweit wir dies durch unsere Zahlen der Stadt- und Turmführungen beurteilen können, werden unsere Erwartungen von rund 100.000 Besuchern pro Jahr übertroffen. Das ist sehr erfreulich und zeigt, dass sich der Testturm zu einem Besuchermagneten entwickelte. Aktuelle Zahlen von Thyssen-Krupp liegen mir allerdings nicht vor. Was die Öffnungszeiten betrifft, so setzen wir uns für eine Erweiterung ein. Hierzu laufen noch die Gespräche zwischen ThyssenKrupp und Stadt. Mit einem Ergebnis rechnen wir im Herbst."

 Das Thyssen-Krupp Elevator dazu: "Es ist richtig: Derzeit finden Gespräche zwischen der Stadt Rottweil und Thyssen-Krupp bezüglich der künftigen Öffnungszeiten statt. Wir erwarten eine Entscheidung im Herbst. Für T-Kyssenkrupp zählt, heute wie in der Vergangenheit, dass wir weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt auf hohem Niveau pflegen und uns gegenseitig verlässliche Partner sind.

Der Andrang der Öffentlichkeit für eine Besichtigung der Plattform ist nach wie vor sehr hoch. Unsere Aufgabe ist es, unseren Testbetrieb mit den Öffnungszeiten bestmöglich zu koordinieren, sodass beides reibungslos vonstatten gehen kann. Wir wollen, dass der Testturm mit all seinen Facetten weiterhin für alle relevant ist und bleibt: unsere Testingenieure, unsere Kunden – und die Öffentlichkeit."

Die Etappen: Im Oktober 2017 wird die Besucherplattform eröffnet. Bis zum Ende des vergangenen Jahres vermeldet der Aufzughersteller 28 000 Besucher. Mitte April erhalten wir die Meldung, dass inzwischen 60 000 Besucher den Blick aus der Höhe genossen haben. Bereits Ende Juni wird eine magische Zahl erreicht: 100 000 – so viele Menschen haben die Aussichtsplattform betreten.

Öffnungszeiten: Bislang ist die Besucherplattform des 246 Meter hohen Gebäudes von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen geöffnet. Im August wurde der Besuch zusätzlich von Dienstag bis Donnerstag ermöglicht. Die auf 232 Meter Höhe gelegene Besucherplattform ist die höchste in Deutschland.

Lizenzgebühren: Was sagt ThyssenKrupp Elevator?

Rottweil (az). Wir haben beim Aufzughersteller Thyssen-Krupp Elevator nachgefragt, wie er das Thema Lizenzgebühr sieht. Im nachfolgenden die Fragen und die Antworten.

Können Sie mich ins Bild setzen, was es mit der Lizenzgebühr auf sich hat? Was ist geschützt, wofür wird sie erhoben – betrifft dies auch die Silhouette des Turms? Wie hoch ist die Gebühr?

"thyssenkrupp" ist Inhaber sowohl der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke "Testturm" (geschützt ist der Begriff als solcher) als auch der Bildmarke, die eine grafische Wiedergabe des "Testturms" zum Gegenstand hat.

Diese Marke entspricht der von Herrn Robert Hak entworfenen Grafik. thyssenkrupp hat seinerzeit sämtliche urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dieser Grafik von Herrn Hak erworben, einschließlich des Rechts, diese zur Marke anmelden zu dürfen. Das Urheberrecht als solches ist notwendigerweise bei Herrn Hak verblieben, da dieses rechtlich nicht übertragen werden kann. Allerdings verfügt Herr Hak selbst über keinerlei eigene Nutzungs- oder Verwertungsrechte mehr. 

Sowohl die Wortmarke "Testturm" als auch die "Testturm"-Grafik sind nicht etwa für Türme geschützt. Dies wäre rechtlich auch gar nicht möglich. Die Marken genießen vielmehr Schutz für eine Vielzahl typischer Merchandisingprodukte.  

Aufgrund dieser Markenregistrierungen besitzt thyssenkrupp ein Monopolrecht an diesen Zeichen und kann gemäß dem deutschen Markengesetz somit Dritten untersagen, ein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren im Verkehr zu benutzen. Wenn ein Dritter die Zeichen gleichwohl benutzen möchte, braucht er hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis von thyssenkrupp, nämlich eine Lizenz. 

Die Markenregistrierungen erfolgten seinerzeit insbesondere aus folgenden Gründen:

1. Um zu verhindern, dass Dritte ihrerseits die Marken für sich registrieren lassen und thyssenkrupp dann die Benutzung der Marken für Merchandisingartikel untersagen. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass das deutsche Markenrecht kein sogenanntes Vorbenutzungsrecht kennt. Derjenige, der eine Marke registrieren lässt, kann einem Dritten die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens untersagen, auch wenn dieser Dritte das Zeichen schon lange vor Eintragung der Marke im Verkehr benutzt hat.

2. Um steuern zu können, wer das Wort "Testturm" und insbesondere Abbildungen des Testturms zu Werbezwecken im Verkehr benutzt, und wofür. Ohne entsprechende Markenrechte könnte jedermann die Zeichen verwenden und diese beispielsweise zur Kennzeichnung solcher Produkte verwenden, mit denen thyssenkrupp nicht in Verbindung gebracht werden möchte.

Es ist überaus erfreulich, dass sich der "Testturm" zu einem neuen Wahrzeichen der Stadt Rottweil entwickelt hat. Er ist aber auch ein Aushängeschild von thyssenkrupp und wird von der Allgemeinheit auch stets mit thyssenkrupp in Verbindung gebracht. Dementsprechend wird eine Vielzahl von Verbrauchern dann, wenn sie mit Produkten konfrontiert werden, die mit der grafischen Wiedergabe des Testturms gekennzeichnet sind, eine Produktverantwortung von thyssenkrupp vermuten, sei es in Form einer unternehmerischen Verbundenheit, sei es in Form einer Lizenz. Aus diesem Grunde besteht seitens thyssenkrupp ein wesentliches Interesse daran, sicherzustellen, dass nur ausgewählte Produkte mit dem "Testturm" oder der Wortmarke "Testturm" gekennzeichnet werden, und zu gewährleiten, dass diese Produkte bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Außerdem gilt es zu verhindern, dass grafische Abwandlungen der Marke verwendet werden, welche dem Renommee des "Testturms" und somit der Marke abträglich sind. 

Wenn interessierte Händler oder Hersteller ihre Produkte mit dem "Testturm" kennzeichnen möchten, räumt thyssenkrupp diesen dann, wenn die qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind und kein anderer Händler bereits eine entsprechende Lizenz für die gewünschten Produkte besitzt, eine Lizenz, also ein Nutzungsrecht an den Marken ein. Im Gegensatz zu anderen Lizenzgebern erteilt thyssenkrupp bislang nur exklusive Lizenzen. Dies bedeutet, dass jeder Lizenznehmer für die Produkte, für die er die Lizenz erhält, der einzige Lizenznehmer ist.

Am Beispiel von Herrn Grimm bedeutet dies, dass nur er für die Dauer des Lizenzvertrages einen Schaumwein oder Champagner mit einer Abbildung des Testturms in Verkehr bringen dürfte. Kein anderer Händler würde hierfür eine Lizenz erhalten. Für dieses Exklusivrecht entrichtet der Lizenznehmer eine vertraglich vereinbarte Nutzungsgebühr – die Lizenzgebühr. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Absatzmöglichkeiten der Waren regelmäßig darauf beruhen, dass sie mit dem "Testturm" gekennzeichnet sind. Die Verbraucher kaufen die Waren gerade wegen des "Testturms". Die Lizenzgebühr trägt diesem Umstand Rechnung.

Kann sich der Konzern vorstellen, den Rottweiler Händlern in der Frage der Lizenz, wie von Herrn Grimm vorgeschlagen, entgegenzukommen?

Seit nunmehr anderthalb Jahren steht thyssenkrupp Elevator mit der Gemeinde Rottweil, insbesondere auch mit dem örtlichen Gewerbe- und Handelsverein im Gespräch. Inzwischen ist ein dauerhafter und vertrauensvoller Dialog entstanden, der von beiden Seiten offen geführt wird – und bislang keine Anzeichen für eine generell kritische Haltung seitens des Handels erkennen ließ.

Natürlich haben die Händler der Stadt Rottweil spezifische, legitime Wünsche und Bedürfnisse. Wir wissen das und nehmen diese Wünsche sehr ernst. Selbstverständlich ist das aber auch ein Thema, über das man im Bedarfsfall konstruktiv miteinander reden kann.     

Wie bewerten Sie inzwischen das Verhältnis zwischen TKE und der Stadt Rottweil?

"thyssenkrupp" Elevator und die Stadt Rottweil begreifen sich als Partner – als Partner auf Augenhöhe. Wie es in einem guten Verhältnis sein soll, haben alle Seiten etwas von den getroffenen Arrangements und den bestehenden Verhältnissen. Wir reden miteinander, wir hören dem jeweils anderen zu, und wir verstehen die Bedürfnisse, Wünsche und gegebenenfalls auch die Sorgen der anderen Seite. thyssenkrupp Elevator ist sehr daran gelegen, dieses gute, vertrauensvolle und offene Verhältnis auch künftig fortzuführen und auszubauen.