Mehr Einkommenssicherheit gibt es ab dem 1. September im Landkreis Rottweil für Tagespflegepersonen. Foto: Perrey

Sozialdezernent Hamann wehrt sich aber gegen Schelte: Regelung im Landkreis bisher schon überdurchschnittlich

Kreis Rottweil - Die Betreuung durch Tagesmütter spielt, wie bereits berichtet, bei der Kleinkindbetreuung im Kreis Rottweil keine unbedeutende Rolle. Zum 1. September wird die Attraktivität der Tätigkeit als Tagespflegeperson erhöht, indem ein monatlicher Pauschbetrag gezahlt wird. Dieser basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Betreuungsbedarf bei einem Stundensatz von 5,50 Euro.

Bisher wird die Entlohnung "spitz" abgerechnet, die geleisteten Betreuungsstunden müssen dem Landratsamt monatlich vorgelegt werden. So gehen zum Beispiel krankheitsbedingte Ausfälle zu Lasten der Tagespflegeperson. Die vom Landesjugendhilfeausschuss vorgeschlagene "Entbürokratisierung" soll nun ab September im Kreis Rottweil allen Beteiligten zum Vorteil gereichen.

Vor dem Beschluss des Kreistags am Montag wies Sozialdezernent Bernd Hamann in den vergangenen Wochen von verschiedener Seite geäußerte Kritik zurück, die Tagesmütter im Kreis Rottweil kämen im Vergleich zu den Entlohnungspraktiken in anderen Landkreisen besonders schlecht weg. Dabei wurde auch auf die Kreise Zollernalb und Tuttlingen verwiesen, wo es für die Tagesmütter bereits Festbeträge für die angemeldeten Betreuungszeiten gebe.

Durch Pauschbetrag werden auch krankheitsbedingte Ausfälle berücksichtigt

Aufgrund der Tatsache, dass im Kreisgebiet nicht nur für Kinder unter drei Jahren, sondern für Kinder jeden Alters ein Stundensatz von 5,50 Euro gewährt werde, rage die Tagespflegetätigkeit im Kreis Rottweil "positiv über die Landesempfehlung hinaus" und sei bei einem landesweiten Vergleich bisher schon als eher attraktiv einzustufen. Hamann rechnet auch vor, dass der Stundenlohn einer Erzieherin bei 15 bis 20 Euro liegt, eine Tagesmutter aber bei der Betreuung der Maximalzahl von fünf Kindern auf einen Stundenlohn von 27,50 Euro kommen könne.