An der Armlederstraße in Rottweil-Altstadt ist eine Seniorenwohnanlage geplant. Foto: Schulz Foto: Schwarzwälder Bote

Bauausschuss: Seniorenwohnanlage in der Altstadt ist Thema

Rottweil. Seit dem Bürgertreff in der Römerschule im September 2019, bei dem es um das Projekt "Quartier 2020" ging, ist ein Baustein immer wieder diskutiert worden: die Wohnanlage in der Armlederstraße unterhalb der Pelagiuskirche. Am Mittwochabend steht die Bauvoranfrage dazu in der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschusses (UBV) des Gemeinderats auf der Tagesordnung. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr in der Mehrzweckhalle in Göllsdorf.

Geplant ist eine Anlage für betreutes Seniorenwohnen. Dafür sollen laut Information aus den Sitzungsunterlagen die vorhandenen Häuser auf den Grundstücken gegenüber der Kirche abgebrochen werden. So wird Platz gemacht für eine dreigeschossige, winkelförmige Wohnanlage mit 18 Wohnungen, die nach Südwest und Nordwest ausgerichtet sind. Im vorderen Bereich sind ein Bewohnertreff oder Café mit Freibereich zum Innenhof geplant. In den beiden Geschossen darüber soll es jeweils eine Wohnung geben.

Eine Tiefgarage mit zehn Stellplätzen soll von Nordosten her erschlossen werden. Vier weitere Stellplätze sind oberirdisch geplant. Die Landesbauordnung sieht eigentlich pro Wohneinheit einen Stellplatz vor. Die Stadtverwaltung hält es aber bei einer Seniorenwohnanlage für akzeptabel, dass 14 statt 20 Plätze vorgesehen sind.

Hintergrund für die Bauvoranfrage sind laut Erläuterung der Stadtverwaltung mehrere konkrete Einzelfragen rund um das Vorhaben, die auf diesem Weg rechtsverbindlich geklärt werden sollen. Zum einen geht es dabei um die Lage im HQ-100-Überschwemmungsgebiet, um die Gebäudehöhe und die Dachform sowie um Abstandsflächen und die Zahl der Stellplätze.

Aus Sicht der Verwaltung passt das Vorhaben was die bauliche Nutzung und die offene Bauweise betrifft zur Bebauung der Umgebung. Dass die Planer mit ihrem Entwurf im nördlichen Bereich die Baugrenzen überschreiten wollen, sei mit Blick auf den Flächennutzungsplan im akzeptablen Rahmen.

Aus der Umgebungsbebauung würde sich für den Neubau ein Rahmen mit zwei Vollgeschossen und einen Dachgeschoss ergeben. Die Seniorenwohnanlage sei zwar mit drei Geschossen geplant, bleibe aber unter der maximalen Höhe der Gebäude in der Nachbarschaft. Dass die vorgesehene Fläche in einem größeren Maß bebaut werden soll, als das in der direkten Umgebung der Fall ist, könne trotzdem als zulässig erachtet werden, da es in der Filztalstraße, also in der näheren Umgebung, vergleichbare Beispiele gebe.

Insgesamt betrachtet ist das Vorhaben aus Sicht der Stadtverwaltung zulässig. Es trete "trotz seines Bauvolumens am geplanten Standort nicht rücksichtslos und mit negativer Vorbildwirkung in Erscheinung". Auch erläutert Thomas Stotz als Sachbearbeiter in der Sitzungsvorlage, dass ein Flachdach zulässig sei.

Stotz verweist überdies auf die Stellungnahme des Umweltschutzamtes, dass der Neubau nicht im Überschwemmungsgebiet liegen würde. Voraussichtlich sei daher auch kein Retentionsraumausgleich notwendig. Die Prognose: Für ein Hundertjähriges Hochwasser (HQ 100) liegt die Seniorenwohnanlage hoch genug, bei Extremhochwasser (HQ-Extrem) würde das Untergeschoss geflutet werden. Bei der weiteren Planung solle daher, so die Empfehlung, bedacht werden, dass die Heizungsanlage baulich entsprechenden Schutz bietet.