Wirtschaftsförderung will Unternehmen regelmäßige Updates liefern

Wirtschaftsförderung will Unternehmen regelmäßige Updates liefern

Rottweil. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Rottweil informiert die Unternehmen in einem Newsletter über aktuelle Fördermöglichkeiten, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Ganz frisch ist das Förderprogramm "Corona-Soforthilfe", das Mittwochabend vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg gestartet wurde. "Wir möchten den Rottweilern Unternehmen regelmäßige Updates zur aktuellen Situation und möglichen Hilfsangebote für Gastronomie, Handel und Gewerbetreibende geben", so Wirtschaftsförderer André Lomsky. Die Informationen sind über die städtische Corona-Infoseite auf www.rottweil.de abrufbar. "Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Rottweiler Unternehmen schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen. Bitte lassen Sie uns weiterhin im Austausch bleiben, um gemeinsam Lösungen finden", bietet Lomsky den Unternehmen im Newsletter die Hilfe der Wirtschaftsförderung an.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu 9000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigen, 15 000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigen und 30 000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

Mehr Informationen zum Förderprogramm des Landes gibt es unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ .

Die Anträge auf Soforthilfe können seit Mittwochabend gestellt werden. Der vollelektronische Antragsprozess läuft in zwei Schritten ab: Die Antragsformulare sind zum Download beim Wirtschaftsministerium online abrufbar unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Die Einreichung der Anträge im PDF-Format erfolgt über die Homepage der Kammerorganisationen https://www.bw-soforthilfe.de. Darüber hinaus sammelt die Wirtschaftsförderung bereits laufende Hilfsangebote und Informationsseiten. Beispielsweise zum Kurzarbeitergeld. Hier verweist die Wirtschaftsförderung auf Informationen der Agentur für Arbeit zu diesem Thema.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Rottweil empfiehlt laut Mitteilung, die Hilfen online zu beantragen, da die Telefone überlastet sind. Zudem bittet die Agentur für Arbeit darum, den Antrag, egal über welchen Kanal, nur einmal einzureichen um eine schnellere Bearbeitung sicher zu stellen.

Informationen finden sich unter anderem hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat eine Hotline zum Thema Corona-Krise eingerichtet – diese ist unter 07721 – 922-244 erreichbar. Zudem gibt es auf deren Website Informationen zu Nothilfefonds, Kurzarbeit, Förderprogrammen, Bürgschaften, Überbrückungskrediten und vieles mehr.

Weitere Infos: https://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/unternehmer/corona-virus-aktuelle-hinweise2/corona-virus-infoseite

Die Handwerkskammer Konstanz bietet einen ähnlichen Service für Handwerksbetriebe. Deren Hotline erreichen Interessierte von Montag bis Freitag 8 – 17 Uhr unter 07531 – 205-201. Dort finden sie auch Informationen zu Dienstreisen oder Prüfungen: https://www.hwk-konstanz.de/artikel/informationen-fuer-betriebe-64,0,1935.html

Das Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg hat auch für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter Telefon 0800/40 200 88 von 9 bis 18 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag, erreichbar.

Das Finanzamt bietet mittlerweile auch ein vereinfachtes Antragsformular für Steuererleichterungen und Stundungen an: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/5217465_5283529_5392255_5392496_5392532_6115789

Außerdem hat das Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes einen eigenen "Corona-Navigator" erstellt, ein Portal mit Nachrichten, Fakten und Handlungsempfehlungen für die Tourismusbranche: https://corona-navigator.de.

Die Dehoga hat alle relevanten Informationen wie beispielsweise zu Betriebsschließungen und speziellen Hilfen für Hotels und Gastronomie auf einer eigens eingerichteten Website aufgeführt: http://www.dehoga-corona.de Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ist auf der städtischen Webseite www.rottweil.de abrufbar. .