Am 16. Januar wird eine 50-jährige Mitarbeiterin des Jobcenters mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Sie muss notoperiert werden. Foto: Otto

Nach Messerattacke im Jobcenter lautet Anklage auf versuchten Mord. Prozess noch vor Sommer.

Kreis Rottweil - Die Tat hat Mitte Januar Rottweil und die Region erschüttert: Ein 58-Jähriger attackiert eine Mitarbeiterin des Jobcenters mit einem Messer, sie wird schwer verletzt. Für die Staatsanwaltschaft ist nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen klar: Er wollte töten. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.

Beginn des Prozessauftacktes noch unklar

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, erklärt auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten, dass man von einem Tötungsvorsatz ausgehe. Es sei Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben worden. Wann der Prozess am Landgericht Rottweil beginnt, steht noch nicht genau fest. Grundke geht davon aus, dass dies im Rahmen der üblichen sechs Monate nach der Tat, das wäre Mitte Juli, möglich sein wird.

Angeklagt ist Uwe B. aus Rottweil, der zum Tatzeitpunkt einen Termin bei der Jobcenter-Mitarbeiterin gehabt hatte. Der 58-Jährige ließ sich nach der Messerattacke widerstandslos von der Polizei festnehmen und schweigt bis heute zum Tatgeschehen. Was in seinem Kopf vorging, davon zeugen die wirren Beiträge auf der Internet-Plattform Twitter, die nach der Messer-Attacke in den Fokus gerückt waren. Erschreckend: Uwe B. hatte die Tat angekündigt. Am Abend zuvor schrieb er auf Twitter: "Ich werde morgen eine Person des Jobcenters Töten (Verurteilen)." In einem anderer Post, der kurz nach der Tat im Jobcenter entstanden sein dürfte, heißt es: "Drei Stiche, warte auf Polizei." Ein weiterer Eintrag lautet "Alea iacta est" - "Die Würfel sind gefallen". Auf seinem Account hatte er zuvor auch von "Handlangern totalitären Unrechts", "hartherzigen Mächtigen" und von Anschlägen, die Behörden mittels Papierseiten verüben, geschrieben. Auch antisemitisches Gedankengut war darunter.

Geisteszustand wird zentrale Rolle spielen

In der Wärmestube in Rottweil hatte Uwe B. sich für die Bedürftigen eingesetzt. Allerdings galt er auch dort als "schwieriger Mensch", wie zu hören ist. Sein soziales Engagement endete schließlich deswegen weit vor der Tat.

Nach der Messer-Attacke deutete alles auf einen psychischen Ausnahmezustand des Täters hin - die Staatsanwalt geht aber dennoch davon aus, dass Uwe B. für die Tat zur Rechenschaft gezogen werden kann. "Wir gehen davon aus, dass er nicht schuldunfähig gewesen ist", so Frank Grundke. Im anderen Fall hätte man ein Sicherungsverfahren beantragt. Klar sei damit auch, dass der Gesundheitszustand des Angeklagten eine zentrale Rolle im Prozess spielen wird.

Parallelen zur Messer-Attacke im Schramberger Rathaus drängen sich auf: Ein 26-Jähriger hatte im März 2019 aus dem Nichts auf den Kämmerer der Stadt eingestochen, der 63-Jährige überlebte die Tat nur äußerst knapp. Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Täter eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie, er sei "schwer geisteskrank". Der Prozess vor dem Rottweiler Landgericht endete im Dezember mit einem Freispruch, weil nicht auszuschließen war, dass der 26-Jährige schuldunfähig ist. Er wurde auf unbegrenzte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen.