Spielhallen-Betriebe sind für die Betreiber meist ein einträgliches Geschäft. Foto: Murat

Bezüglich Landesglücksspielgesetz vor Ort bisher kaum etwas geschehen. Keine klare Lösung.

Rottweil - Spätestens zum 30. Juni 2017 sollte der Cut gelungen sein. Doch Pustekuchen: Zur Notwendigkeit für die Eindämmung von Spielhallen beschloss der Gesetzgeber 2012 zwar ein umfangreiches Papier, der Glücksspielmarkt indes versucht seine Pfründe mit Zähnen und Klauen zu verteidigen.

Aus elf mach fünf, höchstens sechs: Mit dem Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes am 29. November 2012 wollte der Gesetzgeber den Bestand an Spielhallen auf ein "gesellschaftlich erträgliches Maß" reduzieren. Zwischen den einzelnen Spielhallen soll ein Mindestabstand von 500 Metern beachtet werden. Ebenso gilt eine Mindestdistanz zu Schule, Kindergärten und anderen Einrichtungen, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten.

Für Rottweil würde dies in etwa die Halbierung der noch bestehenden elf Spielhallen bedeuten. Das Rottweiler Ordnungsamt ist sich dieses Auftrags des Gesetzgebers wohl bewusst, sieht sich aber mit einer Situation konfrontiert, bei der es alles andere als klare Lösungswege gibt.

Heftiges juristisches Gezerfe

Rien ne va plus, nichts geht mehr, sollte es vor einem Jahr für die Hälfte der derzeit elf Spielhallen in Rottweil heißen. Zu dem Zeitpunkt wären die Konzessionen eigentlich ausgelaufen. Doch kaum einer will sich aus dem viele Gewinne versprechenden Geschäft vertreiben lassen. So ist jetzt ein heftiges juristisches Gezerfe im Gang. Die Ordnungsbehörde versucht mühsam Boden zu gewinnen, um den gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden, sieht sich dabei aber einem großen Beharrungsvermögen bei den Betreibern von Spielhallen gegenüber. Die Aussicht auf einträgliche Geschäfte will man sich dort nicht einfach nehmen lassen. Um bei dem "Ausscheidungsrennen" nicht zu den Verlierern zu gehören, haben die Betreiber auch viele Anwälte vor ihren Karren gespannt, um ihr Business möglichst lange in der Spur halten zu können.

Eine schwierige Gemengelage also für eine Kommune, die bestimmen muss, wer alles im eigenen Ordnungsbezirk ein Spiel-Etablissement räumen sollte.

Der Rottweiler Fachbereichsleiter Bernd Pfaff verweist auf "juristisch sehr schwierige Verfahren mit jeweils vielen einzelfallbezogenen Aspekten". Renate Glatthaar, Abteilungsleiterin der Ordnungsverwaltung im Rottweiler Rathaus, deutet bei "zahlreichen zu berücksichtigenden Kriterien" beispielhaft auch auf Punkte wie für die Einrichtungen getätigte Investitionen und Perspektiven für anderweitige Nutzungen einer derzeit als Spielhalle eingerichteten Immobilie. Die Bandbreite an Aspekten ist groß, die Schwierigkeit, Rangfolgen zu bestimmen, mithin ziemlich kompliziert.

2017 flossen 1,2 Millionen Euro an Vergnügungssteuer

Wie die Geschäfte mit Geldspielautomaten laufen, lässt sich auch an den Einnahmen der Stadt ablesen. 2017 flossen 1,2 Millionen Euro an Vergnügungssteuern ins Stadtsäckel. 2018 soll die erhoffte Größenordnung ähnlich sein. 2012 – im Jahr der Gesetzesverschärfung in Baden-Württemberg – waren es in Rottweil erst 684 000 Euro.

Spring doch einfach, sagt die Politik zum Amtsschimmel. Doch der Hindernisparcours beim Versuch, die Spielhallen in Stadt und Land auf ein gesellschaftlich erträgliches Maß einzudämmen, ist von zahlreichen Fallstricken umgarnt. Angesichts des juristischen Minenfeldes sind die Hürden zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nicht einfach zu überspringen. Für Advokaten hat die komplexe Gemengelage, in die sich die Kommunen hineinmanövriert sehen, ein reiches Betätigungsfeld eröffnet. Was der Gesetzgeber 2012 mit hehren Vorstellungen und schönen Worten auf den Weg gebracht hat, schlägt sich bisher kaum in konkreten Verbesserungen nieder. Dies aber wohl nicht nur wegen der Kompliziertheit des Auftrags, der in den Amtsstuben Anlass zum Haareraufen gibt. Dass die Kommune durch Automaten und Spieltische viel Geld verdient, gehört nämlich auch deutlich gesagt.