Rechtsprechung: Landgerichtspräsident Dietmar Foth blickt auf 2015 zurück / Froh über JVA-Entscheidung für Rottweil
Von Armin Schulz
Rottweil ist ein eher kleines Landgericht, die Fälle sind zuweilen dennoch spektakulär. Und nachdem nun klar ist, dass das neue Großgefängnis in Rottweil gebaut wird, ist für Gerichtspräsident Dietmar Foth der Standort gesichert. Fehlt nur noch die Vollzugsanstalt selbst.
Kreis Rottweil. Es ist ein Punkt, der in dem Papier zum Pressegespräch gestern Nachmittag zwar nicht erwähnt wird, für den Landgerichtsstandort Rottweil und seinen Präsidenten ist er dennoch von überragender Bedeutung: Debatte und Entscheidung über den zukünftigen Platz eines mittelgroßen Gefängnisses für rund 400 Häftlinge im vergangenen Jahr. Rottweils Bürger entschieden sich im Herbst für das umstrittene Gewann Esch.
Landgerichtschef Dietmar Foth hatte sich in der Diskussion zuvor in aller Öffentlichkeit klipp und klar für Rottweil ausgesprochen und sich damit ebenso eindeutig gegen Meßstetten (Zollernalbkreis) positioniert. Wie das angekommen ist? "Gut", sagt Foth gestern. Vom Rottweiler Oberbürgermeister Ralf Broß und von Justizminister Rainer Stickelberger habe er eine positive Rückmeldung erhalten.
Foth sagt noch einmal, wie froh er sei, dass die Sache so ausgegangen ist. Dadurch sei der Standort, der historisch geprägt sei, eindeutig gestärkt. Er gehe davon aus, dass es auch eine personelle Aufstockung geben werde, wenn die kleineren und älteren Gefängnisse im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts aufgelöst und in dem größeren in Rottweil zusammengeführt werden. Die Strafvollstreckungskammer habe dann mehr zu tun.
Dass sich das Vorhaben neuerdings um ein Jahr verzögert, weil nun erst einmal untersucht werden muss, ob die Erweiterung der bebaubaren Fläche naturverträglich ist, findet Foth schade. Er betont aber die damit verbundene Chance, die Akzeptanz in den benachbarten Dörfer zu erhöhen. Dort, in Villingendorf und Dietingen, war die Kritik an dem JVA-Standort Esch am lautesten.
Klein, aber oho. Juristen, Richter gleich gar nicht, würden sich so über die im Jahr 2015 zu bearbeiten Fälle am Landgericht Rottweil kaum äußern. Aber so lässt sich kurz auf den Nenner bringen, was im vergangenen Jahr hier alles verhandelt wurde. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an den Fall des früheren Geschäftsführers des Bösinger Fleischwarenunternehmens.
Monatelang wurde akribisch verhandelt. Dann wurde ein Urteil gesprochen. Doch der frühere Geschäftsführer ist seitdem wie vom Erdboden verschwunden, untergetaucht. Ob sich Gericht und Staatsanwaltschaft von einem Gauner haben an der Nase herumführen lassen?
Wolfgang Heuer, Pressesprecher für Strafsachen, räumt zwar ein, dass man hinterher immer schlauer sei. Es habe indes die ganze Verfahrensdauer nichts darauf hingedeutet, dass der später Verurteilte sich würde aus dem Staub machen wollen. Da sei es schwierig, vorsichtshalber den Verurteilten aus dem Gericht heraus hinter Gitter zu bringen.
Es gab weitere spektakuläre Fälle, auch bei den Zivilkammern. Etwa jener Fall, der im März ein BGH-Urteil notwendig machte: der Matratzenfall. Gestritten wurde darüber, ob der Widerruf eines Kaufs von Matratzen unwirksam war. Der Kunde hatte ins Feld geführt, der Rottweiler Händler habe eine "Tiefpreisgarantie" nicht eingehalten. Das BGH gab dem Kunden Recht und bestätigte die Ansicht der beiden Vorinstanzen.
Ein Überblick über die wichtigsten Fakten: Personal: Nach einem Jahr mit fast 100-prozentiger Personaldeckung (2014) fehlten im vergangenen Jahr rechnerisch 1,7 Richterstellen. Foth stellt erfreut fest, dass das engagierte Team die Situation gut gemeistert habe. Zivilkammern: 2015 sind beim Landgericht Rottweil 1125 erstinstanzliche Zivilsachen eingegangen, 1115 Verfahren wurden abgeschlossen. Jeder Zivilrichter, so der Präsident, habe damit 164 Verfahren bearbeitet, die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 7,9 Monate. 454 Verfahren endeten mit einem Vergleich, 261 durch ein Urteil.
Bei den zweitinstanzlichen Zivilsachen waren 393 Eingänge zu verzeichnen, drunter 151 Berufungs- und 242 Beschwerdeverfahren. Strafkammern: Bei den erstinstanzlichen Strafkammern gingen 34 neue Verfahren ein, davon sieben bei der Ersten Schwurgerichtskammer, 22 bei der Ersten Großen Strafkammer und fünf bei der Ersten Großen Jugendkammer. Es sei gelungen, durch Personalumschichtungen vom Zivilbereich in den Strafbereich die bei anderen Landgerichten eingetretene Situation zu vermeiden, dass wegen unverhältnismäßig langer Dauer der Untersuchungshaft dringend Tatverdächtige entlassen werden mussten, weil eine zügige mündliche Verhandlung nicht möglich gewesen sei.
Bei den kleinen Strafkammern wurden 61 Strafurteile überprüft, bei der Dritten Großen Strafkammer gingen 61 Beschwerden ein, die Strafvollstreckungskammer bearbeitete 106 Verfahren und überwachte sämtliche offene Bewährungen.