Hans Georg Schuhmacher. Archivbild. Foto: Braungart

Anklage gegen Hans Georg Schuhmacher wegen Untreue. Vorwurf der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.

Spaichingen - Der Spaichinger Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem CDU-Politiker zur Last, bei einer Bürgerversammlung am 9. Dezember 2013 Passagen aus vertraulichen und gegen ihn gerichteten Ermittlungsakten vorgelesen zu haben. Das Landgericht Rottweil teilte am Montag mit, dass die Klage zugelassen sei.

Der Rathauschef des Städtchens mit etwa 12 000 Einwohnern im Kreis Tuttlingen war 2013 in die Kritik geraten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren damals zahlreiche Strafanzeigen gegen ihn eingegangen. Schuhmacher sollte unter anderem dreimal dafür gesorgt haben, dass die städtische Bußgeldbehörde Verfahren wegen Falschparkens und Tempoverstößen gegen ihn einstellte.

Im April vergangenen Jahres lehnte das Landgericht Rottweil die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Schuhmacher ab. Die angeklagten Sachverhalte seien nach Rechtsauffassung der Kammer nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Das Stuttgarter Oberlandesgericht teilte die Auffassung des Landgerichts nun in einem Beschluss vom 25. Februar weitgehend. Der Angeklagte sei nur des Vorwurfs der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen hinreichend verdächtig, so das Landgericht.