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Projekt des Justizministeriums im Bezirk des Landgerichts Rottweil erfolgreich gestartet

Der Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge im Landgerichtsbezirk Rottweil ist mit einem Kursangebot der VHS Rottweil gestartet. Der Auftakt der Veranstaltung im Rahmen des Projekts "Richtig.Ankommen.Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge." war laut Bericht ein Erfolg.

Kreis Rottweil. Das vierstündige Kursangebot, für das 25 reguläre Anmeldungen vorlagen, wurde von circa 60 Interessenten besucht. Die Dozenten des ersten Kurses, Staatsanwältin Michelle Mayer und Leitender Oberstaatsanwalt Joachim Dittrich, waren dem Pressebericht zufolge angetan von dem Interesse der Kursteilnehmer. Sie gehörten unterschiedlichen Nationalitäten an und stammen unter anderem aus Syrien, Afghanistan und Gambia. Sie seien neugierig und offen gewesen und hätten aufgeschlossen mitgearbeitet. Die Veranstaltung wurde begleitet von dem Leiter der Volkshochschule Rottweil, Andreas Frankenhauser, und der Integrationsbeauftragten des Landkreises, Antje Wiedmann-Bornschein.

Die Kurse werden landesweit nach einem einheitlichen Muster durchgeführt. Dabei bleibe auch Raum für Fragen. Dank der Übersetzerin konnten sich Kursteilnehmer wie das Dozententandem ohne Verständigungsprobleme austauschen, wird berichtet. Insgesamt sei spürbar gewesen, dass die Kursteilnehmer die Gesetze und Regeln, die in Deutschland gelten, kennenlernen wollten, um sie dann auch zu beachten.

Bereits im April 2017 habe das Justizministerium Baden-Württemberg den Verantwortlichen der Landgerichte, der Regierungspräsidien und des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg die Idee und das Konzept vorgestellt. Bei allen Landgerichten wurden daraufhin Dozentenpools für interessierte Richter und Staatsanwälte gebildet.

Was bedeutet der Gleichheitsgrundsatz?

In Rottweil hätten sich insgesamt sechs Richter sowie sechs Staatsanwälte und ein Notar als Dozenten gemeldet. Mit dem Programm "Richtig.Ankommen.Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge." sollen den Menschen aus ganz überwiegend völlig anderen Kulturkreisen die Grundlagen der Rechtsordnung in Deutschland nahe gebracht werden. Dabei gehe es um Fragen wie: Was hat es mit dem Gleichheitsgrundsatz auf sich? Weshalb entscheidet eine scheinbar religiöse Streitfrage nicht ein religiöser Führer wie ein Imam, sondern ein Richter? Weshalb müssen auch muslimische Kinder am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen?

Es seien ganz überwiegend solche Alltagsfragen, bei deren Beantwortung die Dozenten die Grundlagen des deutschen Rechtssystems verdeutlichen sollen. Der Rechtsstaatsunterricht wird mit einem zweiten Kurstermin in Rottweil fortgesetzt. Weitere Veranstaltungen werden derzeit in Tuttlingen und Freudenstadt vorbereitet.