Ein 18-Jähriger nickte auf der Autobahn nur kurz ein, sorgte aber damit dafür, dass vier Menschen verletzt wurden. Symbol-Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Amtsgericht: Fahranfänger verursacht Unfall mit vier Verletzten auf der Autobahn

Weil ein 18-Jähriger im vergangenen November für einen kurzen Moment beim Autofahren einschlief, wurden vier Personen verletzt. Am Donnerstag befand nun das Rottweiler Amtsgericht über die Länge seines Führerscheinentzugs.

Kreis Rottweil. Was sich genau an jenem Samstagabend im November um 23.20 Uhr kurz hinter der Anschlussstelle Rottweil auf der A 81 Richtung Singen zutrug, als der 18-Jährige einnickte, blieb auch nach dem Urteil unklar.

Gegen den Angeklagten war ein Strafbefehl ergangen. Gegen die darin enthaltenen 40 Tagessätze à zehn Euro hatte er nichts einzuwenden, doch mit der Länge des Fahrerlaubnisentzugs war er offenbar nicht einverstanden. Deshalb hatte er Einspruch eingelegt.

Zum Verfahren selbst erschien der Angeklagte am Donnerstag jedoch nicht. Er habe keinen Fahrer gefunden, teilte sein Anwalt mit. Verhandelt wurde trotzdem, da er die notwendige Vollmacht besaß. "Ich bin ja heute ohnehin nur zum Betteln da", sagte er scherzhaft zu Beginn des Verfahrens. Mit der Tagessatzhöhe sei sein Mandant ja gut weggekommen. Zu dessen Glück, denn über ein eigenes Einkommen verfüge dieser nicht.

Acht Monate Führerscheinentzug waren zudem angeordnet worden. Der Angeklagte sei Student, merkte der Verteidiger an. Er benötige das Auto für die Strecke zur Universität, da die Verbindung über öffentliche Verkehrsmittel recht schlecht sei.

Dass sich der junge Fahranfänger der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen strafbar gemacht hat, daran bestand kein Zweifel.

Wegen seines Sekundenschlafs hatte der Angeklagte nicht bemerkt, dass die Autos vor ihm verkehrsbedingt anhielten. Er war auf das Fahrzeug vor ihm geprallt, gegen die Betonmittelschutzwand geschleudert und auf dem Überholstreifen zum Stehen gekommen, wie aus dem damaligen Polizeibericht hervorgeht. Das gerammte Auto war nach rechts in die Leitplanken katapultiert worden.

Während der Unfallverursacher und sein Beifahrer unversehrt geblieben waren, trugen die vier Insassen des gerammten Autos Verletzungen davon. Die Höhe des Schadens an den Fahrzeugen betrug 4600 Euro. Der Führerschein des 18-Jährigen war beschlagnahmt worden.

Es sei der Ehrlichkeit des Angeklagten zu verdanken, dass der Unfall so schnell aufgeklärt worden sei, führte der Verteidiger ins Feld. "Wenn er den Mund gehalten hätte, wäre er vermutlich besser weggekommen", so seine Einschätzung. Zudem habe er selbst einen Schaden erlitten. Sein Wagen, das Auto des Vaters, sei ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen. Für seinen Mandanten spreche des Weiteren, dass er sich bislang nichts habe zu Schulden kommen lassen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft schlug vor, den Führerschein erst nach Ablauf von drei Monaten ab jetzt, also zwei Monate früher als im Strafbefehl angeordnet, auszustellen. Das sei die Mindestfrist. Diese hielt Richterin Carla Kasper ebenfalls für angemessen.