Mehrere Male hat ein Angeklagter Rentner bestohlen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Dreister Diebstahl beschäftigt Amtsgericht Rottweil. 36-jähriger wird zum wiederholten Mal verurteilt.

Rottweil - Einem 36-jährigen rumänischen Staatsbürger wurde von der Staatsanwaltschaft Rottweil zweifacher Diebstahl und dreifacher versuchter Diebstahl vorgeworfen. Die fünf Taten wurden innerhalb zweier Tage im Februar vergangenen Jahres verübt.

Mit einem Notizbuch ausgestattet, klingelte der Beschuldigte an den Wohnungstüren älterer Menschen und erweckte den Eindruck, er wolle die Heizungen kontrollieren. In den ersten beiden Fällen wurde ihm der Zutritt gewährt, und er entwendete in der ersten Wohnung eine Geldbörse. Diese enthielt jedoch kein Bargeld und so warf der Angeklagte – laut eigenen Angaben – die darin enthaltenen EC-Karten und Ausweise weg.

In der zweiten Wohnung nahm er zwei Goldketten und eine Damenuhr im Wert von circa 300 Euro an sich. Diese verkaufte er für einen Betrag von 280 Euro. Bei den weiteren drei Fällen gelang es dem Angeklagten zwar, sich Zutritt zu den Wohnungen zu verschaffen, indem er sich an den Bewohnern vorbeidrängte, dennoch schaffte er es nicht, etwas zu entwenden. Die Überraschten schafften es jedoch jedesmal, ihn rechtzeitig wieder in den Flur zu ziehen.

Der Anwalt räumte die Taten im Namen des Angeklagten gegenüber der Richterin ein, so dass die Geschädigten nicht selbst vor Gericht erscheinen mussten. Als Beweise dienten hingegen Fotos einer Zeugin, die den Beschuldigten bei seinem verdächtigen Verhalten zeigen.

Verteidiger plädiert für Bewährung

Als Grund für seine Straftaten nannte der Angeklagte seine schwierige finanzielle Situation. Er ist Angehöriger der Minderheit der Roma, die in Rumänien stark benachteiligt wird. Durch diese Perspektivlosigkeit suchen viele die Zuflucht in Deutschland. Der Angeklagte besitzt nach eigenen Angaben keine abgeschlossene Berufsausbildung und habe sich deshalb nur durch kriminelle Tätigkeiten zu helfen gewusst. Mit diesen habe er seine Frau und seine Kinder im Alter von sechs und acht Jahren versorgen wollen, wie er weiter aussagte.

Aufgrund seines langen Vorstrafenregisters und bereits zweifacher Bewährung forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die nicht zur Bewährung auszusetzen sei. Eine günstige Sozialprognose sei ihrer Meinung nach nicht möglich.

Der Verteidiger plädierte für eine "angemessene Strafe" auf Bewährung, legte sich jedoch auf kein konkretes Strafmaß fest. Er sah den geringen Widerstand des Angeklagten bei der Tatausführung, genau wie den geringen Schaden als mildernd an. Außerdem sei sein Mandant seit Anfang 2014 nicht straffällig geworden und habe das "schnelle Geld" für seine Familie gebraucht.

Letztendlich verurteilte die Richterin den Angeklagten zu fünf Monaten Freiheitsstrafe. Zusätzlich muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens tragen. Als mildernd sah sie an, dass der Beschuldigte seine Taten eingeräumt hatte, den relativ geringen Schaden und die schwierigen Bedingungen, zum Beispiel Sprachprobleme, während der Haftzeit. Während der Verhandlung half ein Dolmetscher.

Negativ ausgewirkt hätten sich seine zahlreichen Vorstrafen, die enorme "Rückfallgeschwindigkeit" – bereits eine Woche nach der letzten Verurteilung wurde er wieder straffällig – und die Dreistigkeit der Vorgehensweise. Auch die Richterin sah keine gute Sozialprognose und entschied sich deswegen gegen eine Bewährung.

Die Verhandlung beendete der Verurteilte selbst mit den Worten: "Es tut mir sehr Leid, ich verspreche so etwas kommt nie wieder vor, und ich möchte mich nun um meine Frau und meine Kindern kümmern."