Kreis Rottweil. Die Erste Große Jugendkammer verhandelt ab Freitag, 5. Juli,

Kreis Rottweil. Die Erste Große Jugendkammer verhandelt ab Freitag, 5. Juli, ein Verfahren gegen einen jungen Mann, der noch nicht 21 Jahre alt war, als er die erste Tat beging. Daher findet die Verhandlung vor der Jugendkammer statt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Pressemitteilung zufolge dem Angeklagten zwei Vergehen vor. So soll er am 19. April 2017 in Oberndorf gemeinsam mit einem Mittäter – maskiert und mit einem Messer sowie einer Pistole bewaffnet – eine Tankstelle überfallen und hierbei 1055 Euro erbeutet zu haben. Am 13. Februar dieses Jahres (Tatvorwurf Nummer zwei) soll er gegenüber der Polizei einen unbeteiligten Dritten als einen der Täter dieses Tankstellenraubes angegeben haben, um von seiner eigenen Täterschaft abzulenken. Die Anklage wirft dem Angeklagten einen gemeinschaftlich begangenen schweren Raub und eine falsche Verdächtigung vor. Beginn am 5. Juli ist um 9 Uhr im Saal 201. Fortsetzungstermine sind für den 8., 9. und 15. Juli, jeweils 9 Uhr, vorgesehen. Fünf Zeugen werden gehört.