So könnte das neue Gefängnis im Gewann Esch zwischen Villingendorf und Rottweil aussehen. Weil die JVA mitten in der Natur liegt, sind die Ansprüche an die Architektur ziemlich hoch. Das treibt die Kosten in die Höhe, kritisiert der Rechnungshof. Archiv-Foto: Obermeyer Planen und Beraten Foto: Archiv-Foto: Obermeyer Planen und Beraten

Rechnungshof bemängelt Kostensteigerungen bei architektonisch anspruchsvollen Projekten.

Rottweil - Erneut haben sich die obersten Ausgabenprüfer des Landes, der Rechnungshof, kritisch zur Planung und den Kosten des neuen Rottweiler Gefängnisses geäußert.

Bei Planungswettbewerben des Landes würden regelmäßig "erhebliche Kostensteigerungen bei Objekten mit hohem architektonischen Anspruch" auftreten. "Durch die Vorgabe einer verbindlichen Kostenobergrenze hätte das Land Kostensteigerungen häufig vermeiden können", heißt es in der Mitteilung, die in diesen Tagen als Drucksache von der Landtagsverwaltung veröffentlicht worden ist. Auch die Planung zur neuen Justizvollzugsanstalt in Rottweil fällt darunter.

Die Ansprüche an die Architektur sind in der Tat hoch – zum einen, weil das neue Gefängnis in einem landschaftlich sensiblen und umstrittenen Gebiet, im Esch, liegt. Zum anderen wollten sich Stadt und Land im Vorfeld des Bürgerentscheids in Rottweil der Zustimmung der Bevölkerung sicher sein. Bei einem üblichen Gefängnis hätte diese Zustimmung als nicht sicher gegolten.

Bei der Auslobung, so ist der Tabelle der Mitteilung des Rechnungshofes zu entnehmen, ist man noch von Kosten von 118 Millionen ausgegangen. Die aktuelle Prognose kommt auf 207 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung von 75 Prozent.

Damit bleibt der Rechnungshof bei seiner Einschätzung von vergangenem Jahr. In dem Sonderbericht von Juni 2018 kalkulierte der Rechnungshof mit Baukosten von 210 Millionen Euro.

Das Gute ist also, dass selbst die strengsten Ausgabenkontrolleure nicht mit weiteren Kostensteigerungen beim Bau des neuen Rottweiler Gefängnisses rechnen. Das Finanzministerium verteidigt im Übrigen die Planungswettbewerbe des Landes. Das Ressort sieht darin ein geeignetes Instrument zur Förderung der Baukultur. Es sei Auftrag und Ziel des Landes, für eine Baumaßnahme die beste Lösung unter funktionalen, gestalterischen und finanziellen Gesichtspunkten zu finden. Bauästhetische Aspekte gelte es zu berücksichtigen.

Das stellt der Rechnungshof wiederum in seiner Entgegnung nicht in Abrede. Gleichwohl fordert er, Wettbewerbsarbeiten, die verbindliche Kostenvorgaben überschreiten, von der Beurteilung auszuschließen.

Die Prüfer betonen, der Rechnungshof sei nach wie vor der Auffassung, dass die Gesamtwirtschaftlichkeit mit den Lebenszykluskosten bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten stärker berücksichtigt werden müsse.