Der Verurteilte besaß verbotenerweise einen Schlagring. Foto: ra3rn/ Shutterstock

Junger Mann aus Kolumbien erhält vor Gericht nochmals viel Kredit. Wilde Jahre sind vorbei.

Rottweil/Freudenstadt - Neue Gesellschaft, neue Kultur – und von der Sprache in der fremden Welt erst einmal überhaupt keine Ahnung. Als ein heute 20-Jähriger aus dem Freudenstädter Kreisgebiet 2007 zu seiner schon einige Jahre früher aus Kolumbien nach Deutschland ausgewanderten Mutter stieß, war der Berg von Problemen schnell riesengroß. Der Hang, in kriminelles Tun abzudriften, zeigte sich so um 2014/15 herum in einer ganzen Reihe von Straftaten. Körperverletzung war dazu häufig ein Stichwort. Die Mutter bat bei Behörden um Amtshílfe, um ihr schwarzes Schaf auf den Pfad der Tugend bringen zu können.

Schlagring und Butterfly-Messer in der Jackentasche

Jetzt hatte der junge Mann einen erneuten Auftritt vor Gericht. Ende Januar 2017 war er in Freudenstadt von der Polizei erheblich alkoholisiert aus einer S-Bahn hinauskomplementiert worden, nachdem er ohne Fahrkarte und Ausweis, dafür mit einer Pulle Schnaps in der Hand, zusammen mit zwei Zechkumpanen einer Kontrolleurin aggressiv gegenübertrat. In der Jackentasche hatte er einen Schlagring, in einer Innentasche fanden die Ordnungshüter ein Butterfly-Messer. – Zwei verbotene Waffen, und damit ein Tatbestand, durch den sich mit Einbeziehung der 2015 ausgesprochenen 14-monatigen Bewährungsstrafe ein Gefängnisaufenthalt hätte ergeben können.

Angesichts der heutigen Situation des 20-Jährigen – die wilden Jahre scheinen endgültig vorbei zu sein – übte das Gericht Nachsicht. Staatsanwältin, Verteidiger, ein Vertreter der Gerichtshilfe und – bei der Urteilsverkündung auch die Richterin – konstatierten einhellig, dass der junge Mann sich vielversprechend entwickelt habe. Sein soziales Umfeld sei in Ordnung, beruflich zeichneten sich mittlerweile gute Möglichkeiten ab. Nachdem wegen der wilden Eskapaden vor einigen Jahren ein Schulabschluss in weite Ferne gerückt war, könnten seine heutigen Ausbildungsbemühungen sogar bald im Eintritt in eine Lehrstelle für einen Metallberuf münden.

Waffen besaß der 20-Jährige zum Angeben

So wurde am Dienstag am Amtsgericht Rottweil nach einer Bestandsaufnahme zur heutigen Lebenssituation des jungen Mannes mit besten Wünschen für dessen weiteren Lebensweg kurzer Prozess gemacht. Der offenbar aus purer Angeberei zustande gekommene illegale Waffenbesitz wurde mit einer Verwarnung und der Auflage von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit gewürdigt. Der 20-Jährige scheint den damit verbundenen erhobenen Zeigefinger von Justitia – auch das Streben nach einer Aufenthaltsgenehmigung hängt von der weiteren Entwicklung ohne Straftaten ab – tief verinnerlichen zu wollen. Er wisse jetzt,worauf es ankomme, ließ er am Sitzungsende wissen. Dieser Einstellung des 20-Jährigen entsprechend dürfen auch Schlagring und Butterfly-Messer in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft verbleiben.