Das Gelände des ehemaligen VW-Autohauses an der Tuttlinger Straße steht seit mehr als anderthalb Jahren leer. Als Standort für die ENRW-Ansiedlung wird es nicht mehr in Betracht gezogen, andere Nutzungskonzepte sind der Stadt noch nicht bekannt. Foto: Zelenjuk

Noch kein Konzept für VW-Autohaus-Gelände. Stillstand statt Entwicklung: Wie geht es nun weiter?

Rottweil - Während derzeit mehrere Straßen und Brücken in und um Rottweil erneuert werden, herrscht auf zwei in der Stadt prominenten Arealen - dem BayWa-Gelände in der Schramberger Straße und dem Gelände des ehemaligen VW-Autohauses an der Tuttlinger Straße - seit vielen Monaten Stillstand. Beide Areale sind günstig gelegen, haben eine gute Anbindung und bieten viel Fläche. Aber es passiert nichts.

Das Gelände, auf dem der BayWa-Gartenmarkt untergebracht war, wechselte vor mehr als einem Jahr den Besitzer. Der neue Eigentümer ist die Conzept Immobilien GmbH aus Balingen. Geschäftsführer Joachim Feyrer kündigte damals an, das alte Gebäude abreißen und ein Projekt aus dem Sektor Dienstleistungen realisieren zu wollen. Geplant war, dass Mitte 2020 die Abrissbagger anrücken.

Nun steht fest: Das Projekt verzögert sich. "Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und anderen Standortprioritäten", erklärt man bei der Conzept Immobilien GmbH. Die Pandemie habe den Zeitplan für das Rottweiler Projekt "völlig durcheinandergebracht". Deshalb hält sich Feyrer bedeckt zur Frage, was genau dort entstehen soll - und wann.

Gewerbe oder Einzelhandel

Für die Entwicklung des Areals zwischen der Tuttlinger Straße und der Öschlestraße, auf dem das ehemalige VW-Autohaus steht, gab es im vergangenen Jahr dagegen ganz genaue Vorstellungen. Das Gelände wurde als Standort für die Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG (ENRW) ins Spiel gebracht. Die Stadt wurde sofort aktiv und schaffte schnell "die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, der ENRW die dortige Ansiedlung zu ermöglichen", erinnert sich Bürgermeister Christian Ruf.

Damals wurde eine Vorverkaufssatzung erlassen und beschlossen, das Gewerbegebiet in eine Fläche für den Gemeinbedarf umzuwandeln - mit der Zweckbestimmung "Fläche für die Ansiedlung von Versorgungsunternehmen".

Nun aber hat sich die Lage geändert: Für die ENRW hat sich eine andere Option herauskristallisiert; der Energieversorger strebt jetzt eine Verlagerung nach Neufra an.

"Aufgrund dessen sind auch die Voraussetzungen für die getroffenen planungsrechtlichen Elemente entfallen, die uns den Standort auf dem Gelände des ehemaligen VW-Autohauses sichern sollten. So haben wir daher unverzüglich die erlassene Vorkaufsrechtssatzung aufgehoben. Ebenso haben wir das Änderungsverfahren des bestehenden Bebauungsplanes eingestellt sowie die flankierende Veränderungssperre aufgehoben", erklärt Bürgermeister Ruf.

Das heißt: Der private Investor, in dessen Eigentum das Grundstück steht, kann es im Rahmen des Bebauungsplans weiterentwickeln. Es handelt sich dabei um ein Gewerbegebiet. "Zulässig sind damit nur Gewerbebetriebe, von denen eine Störung ausgeht, die als nicht erheblich bewertet wird", erläutert Ruf.

Die zulässigen Nutzungen würden darüber hinaus ergänzt, sodass in Bezug auf den Einzelhandel "sogenannte innenstadtrelevante Sortimente und Warengruppen reglementiert werden".

Konkrete Pläne oder Konzepte liegen der Stadtverwaltung derzeit nicht vor. "Wir beabsichtigen jedoch, nach der Sommerpause auf den Grundstückeigentümer zuzugehen, um ihn bei einer etwaigen Entwicklung der Flächen zu unterstützen", versichert der Bürgermeister.