Corona-Pandemie: Kontrollen in Bussen und an Bahnhöfen

Kreis Rottweil. Die Polizei weist auf folgendes hin: Das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs in Eisenbahnen, Bussen, Taxen, Fähren und Fahrgastschiffen sowie an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofsgebäuden für Fahrgäste sei ab sechs Jahren vorgeschrieben.

Eine Missachtung dieser Verpflichtung werde mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro belegt. Das Innen-Ministerium habe den Städten und Gemeinden die Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes bei entsprechenden Kontrollen zugsagt. Das Ressort beauftragte die regionalen Polizeipräsidien, die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr gezielt zu überwachen.

Die Polizei in der Region weist darauf hin, dass bei der Corona-Pandemie weiterhin von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen sei. Insbesondere dort, wo regelmäßig größere Menschenmengen entstünden, erschienen die Infektionsgefahren besonders hoch. In besonderem Maße treffe dies auf den Öffentlichen Personenverkehr zu.

Das Polizeipräsidium Konstanz werde die örtlichen Kommunen in den kommenden Wochen unterstützen. An mehreren Tagen würden im öffentlichen und touristischen Personenverkehr die Beachtung der vorgeschriebenen Maskentragepflicht kontrolliert. Verstöße gegen die Vorschriften der Corona-Verordnung würden bei der jeweils örtlich zuständigen Bußgeldbehörde angezeigt. Kontrollen in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen oder in Eisenbahn- Betriebsfahrzeugen erfolgten in Abstimmung mit den regionalen Verkehrsverbünden und der auf den örtlichen Betriebsanlagen der Deutschen Bahn für die Polizeiarbeit originär zuständigen Bundespolizeiinspektion Konstanz.