Die Baustellenfahrzeuge auf der B  27 reihen sich aneinander. Immer wieder versuchen Autofahrer, durch die Baustelle nach Neukirch zu gelangen. Foto: Schmidt

Weitere Ausnahme für Sportangler. Antrag im Gremium umstritten. Mehrere Polizeikontrollen. Mit Karte

Rottweil-Göllsdorf - Die Einbahnregelung auf dem Verbindungsweg zwischen Göllsdorf und der B 27 bleibt bestehen. Aber ein Durchfahrtverbots-Schild muss weichen.

Die Fahrt von Göllsdorf zur B 27 ist derzeit entspannt. Kein entgegenkommendes Auto zwingt im ersten Streckenabschnitt des Verbindungswegs zum Anhalten oder zum schnellen Spurt in die nächste Ausweichbucht. Erst im letzten Drittel kommt es zum ersten Begegnungsverkehr. Das ist erlaubt.

Die Einbahnregelung, die vom Ortschaftsrat Göllsdorf für die Baustellenzeit auf der B 27 für den Verbindungsweg beschlossen wurde, ermöglicht das Befahren von der B 27 kommend bis zur Abzweigung Fischerhütte – aber nicht weiter bis nach Göllsdorf. Die Räte sind mit dem Ergebnis zufrieden, auch wenn es einige Mühe und mehrere Polizeikontrollen erfordert habe, dass nun die Einbahn-Regelung von den meisten Autofahrern eingehalten wird.

Verein beklagt Verschlechterung

Dies nun aufzuweichen, hielten vier Räte für das falsche Zeichen. Den Antrag von Reiner Hils konnten sie aber nicht aufhalten. Dem voraus ging ein Schreiben des Sportanglervereins. Die Fischerhütte und der Linsenberg-Weiher seien ein Anziehungspunkt für Spaziergänger, Wanderer und Fahrradfahrer. Für den Verein hätten sich seit der Einbahnregelung die Nutzungsmöglichkeiten "dramatisch verschlechtert". Das sei ungerecht aus ihrer Sicht insofern, da der Ortschaftsrat bei seiner Einbahnstraßenregelung den weiteren Anliegervereinen (Modellflieger und SC Göllsdorf) die Zufahrt von und nach Göllsdorf ohne Einschränkung ermöglicht habe. Fischerkollegen aus Göllsdorf und Rottweil-Altstadt seien gezwungen, nach dem Angeln einen "riesen Umweg" zurück nach Hause zu fahren.

Hils schlug daher vor, das Durchfahrtverbot-Schild auf Höhe Abzweigung Fischerhütte zu entfernen, und die Fahrt zwischen Göllsdorf und der Fischerhütte im Begegnungsverkehr wieder zu ermöglichen. Am Durchfahrtsverbot von der B 27 aus Richtung Göllsdorf werde freilich nicht gerüttelt. Die Einbahnregelung bleibe bis zum Baustellenende auf der B 27, also etwa noch sechs Wochen, erhalten.

Vier Mitglieder des Gremiums stimmten gegen den Antrag. Mit diesem Beschluss wäre die Einbahnregelung nicht mehr kontrollierbar, sagte etwa Matthias Bergmann. An der B 27 prangert zwar ein Durchfahrtsverbotsschild, aber ebenso der Hinweis frei bis zur Fischerhütte. Fehlte das Schild an der Abzweigung, hindert nichts an der Weiterfahrt nach Göllsdorf. Jeder im Ort müsse derzeit mit den Einschränkungen leben, brachte Bergmann kein Verständnis für weitere Ausnahmen auf. Er betonte noch einmal den Sinn und Zweck der Einbahnregelung, die Göllsdorf vor dem Umleitungsverkehr bislang habe bewahren können.

Die Mehrheit konnte er mit dieser Argumentation aber nicht gewinnen. Sie stimmten den Antrag von Hils zu, das Schild bei der Abzweigung zur Fischerhütte zu entfernen.

Auf der Bundesstraße herrscht derweil rege Tätigkeit. Wie an einer Perlenkette reihen sich die Lastwagen entlang der Baustelle auf, davor deutlich markierte Abgrenzungen und Verbotsschilder. An einem Auto lehnt ein Mitarbeiter. Seine einzige Aufgabe bestehe darin, Autofahrer von der Befahrung der Baustelle abzuhalten, erklärt er. Trotzdem komme es immer wieder vor. Und er schmunzelt: "Richtung Göllsdorf hört der Verkehr auch nicht auf".