Welse können mehrere Meter groß werden. (Symbolfoto) Foto: Kletr/ Shutterstock

"Catch and Release" in Deutschland verboten. Fang laut Verein auch aus ökologischer Sicht sinnvoll.

Rottweil - Nach dem Rekordfang eines 67-Kilo-Fisches in Rottweil ist auf unserer Facebookseite eine Debatte entbrannt. So mancher Kommentator spricht von "Abschlachten" und meint, man hätte das Tier wieder freilassen sollen. Ein Fangen und Freilassen ("Catch and Release") ist in Deutschland allerdings vom Tierschutzgesetz verboten. Warum der Fang laut Angelverein aber auch aus ökologischer Sicht sinnvoll war und was der Fänger des Riesenfisches zu all der Aufregung meint, lesen Sie in unserem (SB+)Artikel. 

 

Vor etwa 20 Jahren wurden im Hardthausweiher in Rottweil einige wenige Welse eingesetzt. Daran erinnert sich Hans-Joachim Grabert. Er ist zweiter Gewässerwart des Sportangelvereins und berichtet, dass sich die vorwiegend nacht- und dämmerungsaktiven Raubfische über die Jahre in dem Weiher vermehrt haben. Dass der nun gefangene Wels 2,12 Meter groß werden konnte, schreibt Grabert einem sehr gesunden, sehr nährstoffreichen Gewässer zu.

Bei Welsen, die auch Waller genannt werden, handelt es sich um die größten Fische der europäischen Binnengewässer. 

Kein Verständnis für Tierquälerei-Vorwurf 

Unwahrscheinlich ist laut Grabert, dass noch viele Welse dieser Größenordnung in dem Rottweiler Angelweiher schwimmen. "Diese Fische dezimieren sich auch selbst", erklärt der ehemalige Berufsfischer. Soll heißen: Welse ernähren sich nicht nur von anderen Fischen, sondern auch von kleineren Tieren ihrer eigenen Art. Und das sei auch gut so. Ansonsten sei es nämlich aus gewässerökologischer Sicht dringend geboten, solche großen Fische zu "entnehmen" (also zu fangen). "Die großen müssen raus, dass es Platz gibt für die kleinen", erklärt Grabert. Sehr viele so große Fische vertrage so ein Gewässer gar nicht.

Waller dieser Größenordnung würden zudem im Schlamm ersticken, wenn der Weiher in Zukunft abgelassen wird. So plant der Sportangelverein Rottweil, den Hardthausweiher zu renaturieren. Das sei notwendig, weil sich über die Zeit Schlamm und Sedimente am Grund des Weihers absetzen würden. Ohne ein Ablassen drohe der Weiher zu verlanden (immer flacher zu werden), so der Gewässerwart.

Grabert hat kein Verständnis für den Vorwurf der Tierquälerei, der im sozialen Netzwerk laut geworden ist. Er erklärt sich die ganze Aufregung mit Unwissenheit. In Deutschland dürfen Fische als Nahrungsmittel gefangen werden oder aber zum Zweck der Hege und Bewirtschaftung der Gewässer. Die Freude am Angeln oder der Drill allein gelten nicht als vernünftiger Grund. Wer einen Fisch, der nicht in der Schonzeit und groß genug ist, fängt und ihn dann wieder freilässt, macht sich deshalb strafbar. Angeln als grundsätzliches "'Catch and Release' ist Tierquälerei und absoluter Schwachsinn", findet das Vereinsmitglied deutliche Worte. 

"Das gehört dazu, wenn man Lebewesen isst" 

Der Mann, der den 67 Kilo-Fang gemacht hat, bleibt indes trotz allen Aufsehens gelassen. Adrian Grubisici kann zwar verstehen, dass für viele die Vorstellung nicht schön sei, dass ein so großes Lebewesen getötet werde. Auch ihn habe das nicht kalt gelassen. Aber: "Das gehört dazu, wenn man Lebewesen isst." 

Der Angler berichtet, dass er den Riesenfisch unter seinen Vereinskollegen aufgeteilt habe. Etwa 80 Prozent (also rund 54 Kilo) seien verwertbar gewesen. Er selbst habe seinen Teil noch direkt am nächsten Tag gegrillt und gegessen.

Und der Vorwurf, dass Grubisici mit dem Wels posiert hat? "Das gehört meiner Meinung nach auch zum Angeln dazu, dass man seinem Verein den Fang vorzeigt."